Rechengrößen in der Sozialversicherung 2008

Gesetzliche Rentenversicherung

alte Bundesländer 

neue Bundesländer 

Beitragssatz

19,9 %

19,9 %

Beitragsbemessungsgrenze

6.550,00 €

5.550,00 €

Höchstbeitrag

1.054,70 €

895,50 €

Mindestbeitrag

79,60 €

79,60 €

Bezugsgrößen

2.485,00 €

2.100,00 €

Gesetzliche Krankenversicherung

alte Bundesländer 

neue Bundesländer 

Beitragssatz / Arbeitnehmersonderbeitrag

ca. 13,9 % / 0,9 %

ca. 13,9 % / 0,9 %

Beitragsbemessungsgrenze

3.600,00 €

3.600,00 €

Höchstbeitrag

594,00 €

594,00 €

Versicherungspflichtgrenze

4.012,50 €

4.012,50 €

Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

alte Bundesländer 

neue Bundesländer

Beitragssatz

3,3 %

3,3 %

Beitragsbemessungsgrenze

5.300,00 €

4.500,00 €

Höchstbeitrag

174,90 €

148,50 €

Gesetzliche Pflegeversicherung

alte Bundesländer

neue Bundesländer

Beitragssatz

1,7 %

1,7 %

Beitragsbemessungsgrenze

3.600,00 €

3.600,00 €

Höchstbeitrag

61,20 €

61,20 €

Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigung

 

alte Bundesländer

neue Bundesländer

Monat

400,00 €

400,00 €

 

Förder-Rente (nach „Riester“):

Ab 2008 können 2.100 € als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.

Zulagen ab 2008: 154 € pro Erwachsenen; 185 € pro Kind; 300 € für ab dem 01.01.2008 geborene Kinder.

Mindestbeitrag ab 2008: 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttogehalts (abzüglich Zulagen).

Sockelbeitrag: 60 € pro Jahr.

 

Betriebliche Altersversorgung:

Steuer- und sozialabgabenfreier Beitrag zur Bruttogehaltsumwandlung: 2.544 € pro Jahr(212 €/Monat); ggf. zusätzlicher steuerfreier Beitrag: 1.800 € pro Jahr

 

Basis-Rente („Rürup-Rente“):

Nach §10 abs. 3 EStG können jährlich bis zu 20.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 40.000 €) steuerlich als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Der sich pro Jahr ergebende Betrag wird bei Arbeitnehmern und  den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung reduziert. Im Jahr 2008 sind hiervon 66% als Sonderausgaben abzugsfähig. (Dieser Prozentsatz erhöht sich um 2% p.a. bis auf 100 % im Jahr 2025).

Krankengeldberechnung:

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten i. d. R. 42 Tage lang Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, danach Krankengeld von der Krankenkasse, Dieses beträgt 70% vom Brutto-, aber maximal 90% vom Nettoeinkommen. Vom Krankengeld wird noch der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung abgezogen. (2008: 12,45 % bzw. 12,70 % für Kinderlose).

 

 

(Stand 01.2008, Alexander Buchholz, Versicherungsmakler, Kempten: Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen)