Aktuelles

Antrag auf Notfall-Kinderzuschlag für unmittelbar Betroffene der Corona-Krise

am 02. April 2020.

Es folgt eine Service-Info* der Buchholz Versicherungsmakler GmbH


Kinderzuschlag über die Bundesagentur für Arbeit: Das ist der „Notfall-KiZ“

Der „Notfall-KiZ“ ändert den Zugang zum Kinderzuschlag.
Familien mit geringem Einkommen können dadurch einfacher monatlich bis zu 185 Euro pro Kind erhalten.

Seit Mittwoch, dem 1. April kann von Betroffenen der Auswirkungen der Corona-Krise ein "Notfall-Kinderzuschlag" beantragt werden.
Dieser beträgt bis zu 185 Euro pro Monat und Kind.

 

Der "Notfall-KiZ" kann beantragt werden wenn Sie...

- Kurzarbeitergeld erhalten.

- selbstständig sind und derzeit keine oder weniger Einnahmen haben.

- weniger Geld verdienen, weil Überstunden entfallen.

- wenn Sie gerade Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen.

 

Die Möglichkeit, das Geld zu bekommen, wurde von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) jetzt sehr viel leichter gemacht: 

- Eltern müssen nur noch ihr Gehalt aus dem Vormonat der Antragstellung nachweisen.

- Das Vermögen wird beim Kinderzuschlag nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt.

 

Ihren Anspruch können Sie direkt online prüfen und dann auch gleich dort den Antrag stellen: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz

 

Wichtig:

Der Antrag muss nicht zwingend bereits zu Beginn des Monats April gestellt werden. Sie können diesen im Laufe des Monats stellen und erhalten bei Bewilligung rückwirkend für den kompletten April die Leistung.

Natürlich kann der Antrag auch in den folgenden Monaten gestellt werden, wenn sich die eigene wirtschaftliche Lage nicht bessert oder gar verschlechtert - die Regelung gilt vorerst bis einschließlich September 2020.

 

Wir hoffen, mit der Verbreitung der Information wenigstens einen kleinen Teil zur Besserung Ihrer persönlichen, aktuellen Lage beitragen zu können.

Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit und bleiben Sie gesund!

 

Es grüßt Ihre
Buchholz Versicherungsmakler GmbH



*Dieser Beitrag dient als unterstützendes Service-Angebot. Für die Inhalte der verlinkten Seite ist ausschließlich die Bundesagentur für Arbeit verantwortlich. 

 

WICHTIGER HINWEIS zu COVID-19 (Corona-Virus)

am 16. März 2020.

+++ Vorübergehende Schließung der Büro-Räumlichkeiten für den Publikumsverkehr +++


Sehr geehrter Besucher,

aufgrund der aktuellen Lage rund um COVID-19 (Corona-Virus) und des durch die bayerische Staatsregierung ausgerufenen Katastrophenfalls, bleiben unsere Räumlichkeiten ab Dienstag 17.03.2020, bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Wir bitten Sie um Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail.
Die Zeiten der Erreichbarkeit gelten analog zu den regulären Büro-Öffnungszeiten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

- Die Geschäftsleitung -


Nichterreichbarkeit am Freitag, 10.01.2020

am 08. Januar 2020.

Aufgrund technischer Wartungsarbeiten am Freitag, den 10.01.2020, sind wir ausnahmsweise an diesem Tag nicht zu erreichen. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.

Ab Montag, den 13.01.2020, sind wir in gewohnter Weise wieder für Sie da.

Frohe Weihnachten und guten Start in 2020!

am 20. Dezember 2019.

Das Team der Buchholz Versicherungsmakler GmbH wünscht Ihnen und Ihren Familien ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Liebsten.

 

Darüber hinaus möchten wir uns ganz herzlich für die stets gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit all unseren Mandanten und Geschäftspartnern im Jahr 2019 bedanken.

Für das kommende Jahr wünschen wir Ihnen viel Erfolg, privates und berufliches Glück - vor allem aber Gesundheit.

 

Es grüßt das ganze Team der

Buchholz Versicherungsmakler GmbH

 

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Betriebsinterne Schulung am Freitag, 03.05.2019

am 02. Mai 2019.

Aufgrund einer betriebsinternen Weiterbildungsmaßnahme ist unser Büro am Freitag, den 03.05.2019, nicht besetzt!

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Geänderte Büro-Öffnungszeiten

am 14. November 2018.

Wir haben unsere Büro-Öffnungszeiten etwas angepasst.

Ab sofort sind wir zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar:

Mo - Do von 08.00 bis 13.00 Uhr
und 14.00 bis 16.30 Uhr
Freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr
und Termine nach Vereinbarung


Es grüßt Ihre 
Buchholz Versicherungsmakler GmbH

 

Verunsicherte Autofahrer durch Abgas-Skandal und Dieselfahrverbote – KS/Auxilia bietet Hilfe!

am 13. April 2018.

Der Abgas-Skandal und die drohenden Dieselfahrverbote beschäftigen die Bürger, die Medien, aber auch eine unglaublich hohe Zahl von Rechtsanwälten. Wer auch immer der oder die Schuldigen sind – viele verunsicherte Autokäufer und -fahrer stehen häufig alleine da und brauchen Unterstützung.

Als Rechtsschutzspezialist beschäftigen wir uns selbstverständlich intensiv mit den Fragen rund um den Abgasskandal. Wir begleiten viele unserer gemeinsamen Rechtsschutz­kunden in dieser Thematik.


Abgas-Skandal

Ende 2015 begannen die Veröffentlichungen zum Abgasskandal. Leider kommt die Wahrheit bis jetzt nur scheibchenweise ans Licht. Sicher ist, dass bei einer Reihe von Fahrzeug­modellen von VW und seinen Töchtern eine unzulässige Abschalt­einrichtung eingebaut wurde. Die Grenzwerte für den Stickoxid-Verbrauch werden dadurch nicht eingehalten.

Für betroffene Kunden stellt sich die Frage, ob deshalb rechtliche Schritte sinnvoll sind. Diese Frage kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Es sind einige Faktoren zu berücksichtigen – auch die persönliche Situation der betroffenen Kunden spielt eine nicht unbeachtliche Rolle.

Leider dauern die Gerichtsverfahren häufig länger als zwei Jahre, bedeuten viel Aufwand und führen oft nicht zu einem befriedigenden Ergebnis für die Betroffenen. Zudem ist in den meisten Fällen eine Nutzungs­entschädigung seitens des Autokäufers zu leisten, selbst wenn der Kläger in der Sache an sich Recht bekommt. Ob ein Prozess für die Betroffenen den sinnvollsten Weg darstellt, ist in jedem Einzelfall individuell abzuwägen.


Dieselfahrverbot

Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich mit zwei Urteilen für Aufsehen gesorgt. So wurde u. a. festgestellt, dass es Kommunen nicht verboten ist, bestimmte Fahrverbote zu erlassen. Gerade die große Anzahl von Dieselfahrern ist dadurch massiv verunsichert. Viele haben Angst, ihr Auto möglicherweise bald stehen lassen zu müssen.

Im Zusammenhang mit möglichen Fahrverboten stellen sich für den Einzelnen viele juristische Fragen, z.B. ob ein Fahrverbot für mein Fahrzeug verhindert oder gegebenenfalls Schadensersatz verlangen werden kann.

Als Allheillösung zur Beseitigung des Abgasskandals wird oft die Bereitstellung von Softwareupdates dargestellt. Doch ist dies wirklich die Lösung des Problems? Was muss man wissen und beachten, um keine Rechte zu verlieren?


Fahrzeugfinanzierungen – Widerruf als Lösung?

Es geht jedoch weiter: Was passiert mit dem Darlehensvertrag, den der Kunde zur Finanzierung seines Diesel-Kfz abgeschlossen hat? Viele Anwaltskanzleien werben mit der pauschalen Aussage, dass durch den Widerruf der Fahrzeugfinanzierung auch das Fahrzeug ohne Wertverlust zurückgegeben werden kann. Hier ist insbesondere zu klären, ob die verwendete Widerrufs­belehrung fehlerhaft war und wenn ja, welche Folgen der Widerruf hat. Beachtet werden muss, wann und wie ein Fahrzeug zurückgegeben werden kann oder muss und ob eine Nutzungs­entschädigung geleistet werden muss und wenn ja, in welcher Höhe. Erst nach sorgfältiger Betrachtung des Einzelfalls kann dem Kunden die persönlich und wirtschaftlich beste Lösung aufgezeigt werden.


Anwaltswahl für die Einleitung weiterer Schritte

So vielfältig die Fragen rund um Dieselfahrverbot und Abgasskandal sind, so vielfältig ist mittlerweile auch das Angebot der auf diesem Gebiet tätigen Anwälte. Von den rund 160.000 Anwälten in Deutschland haben viele erkannt, dass ihnen die aktuellen Entwicklungen Chancen bieten. Aber welcher Anwalt hat neben einer guten Werbung auch Expertenkenntnisse? Wer kennt sich mit den komplexen und vielfältigen rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Fragen tatsächlich aus?


Wohin können Sie sich bei weiteren Fragen wenden?

Die Fragen und Antworten zu diesen Themen sind komplex. Daher ist es das Beste, jeden Kunden individuell zu beraten. Als KS/AUXILIA haben wir eine Einheit von Spezialisten gebildet, die Ihnen hilft. Wie läuft dies konkret ab?

  1. Sie kontaktieren uns unter 089/539 81 - 333 und halten Ihre Mitgliedsnummer (auf jeder Beitragsrechnung oder Police zu finden) bereit.
  2. Unsere Spezialisten
    • besprechen mit Ihnen die Situation
    • geben eine erste Einschätzung des Sachverhalts und
    • informieren über den Versicherungsschutz.
  3. Gemeinsam finden wir die bestmögliche Vorgehensweise.
    • Wir vermitteln eine kostenlose telefonische Erstberatung durch unabhängige, mit dem Thema vertraute Rechtsanwälte.
    • Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch bei der Auswahl eines geeigneten unabhängigen Rechtsanwalts. Diese spezialisierten Rechtsanwälte sind motiviert, unabhängig und setzen bestehende Ansprüche Ihrer Kunden energisch und konsequent durch.

 

Freundlich grüßt Ihre

Buchholz Versicherungsmakler GmbH