Rechengrößen in der Sozialversicherung 2006

Gesetzliche Rentenversicherung

alte Bundesländer 

neue Bundesländer 

Beitragssatz

19,5 %

19,5 %

Beitragsbemessungsgrenze

5.250,00 €

4.400,00 €

Höchstbeitrag

1.023,75 €

858,00 €

Mindestbeitrag

78,00 €

78,00 €

Bezugsgrößen

2.415,00 €

2.030,00 €

Gesetzliche Krankenversicherung

alte Bundesländer 

neue Bundesländer 

Beitragssatz

ca. 14,6 %*

ca. 14,6 %*

Beitragsbemessungsgrenze

3.562,50 €

3.562,50 €

Höchstbeitrag

520,13 €

520,13 €

Versicherungspflichtgrenze

3.937,50 €

3.937,50 €

Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

alte Bundesländer 

neue Bundesländer

Beitragssatz

6,5 %

6,5 %

Beitragsbemessungsgrenze

5.250,00 €

4.400,00 €

Höchstbeitrag

341,25 €

286,00 €

Gesetzliche Pflegeversicherung

alte Bundesländer

neue Bundesländer

Beitragssatz

1,7 %

1,7 %

Beitragsbemessungsgrenze

3.562,50 €

3.562,50 €

Höchstbeitrag

59,93 €

59,93 €

Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigung

 

alte Bundesländer

neue Bundesländer

Monat

400,00 €

400,00 €

 

Förder-Rente:

2006 und 2007 können 1.575 € als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden (ab 2008: 2.100 €).

Zulagen 2006 und 2007: 114 € pro Erwachsenen; 138 € pro Kind. Zulagen ab 2008: 154 € pro Erwachsenen; 185 € pro Kind.

Mindesteigenbeitrag 2006 und 2007: 3% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttogehalts; ab 2008: 4% (jeweils abzüglich Zulagen).

 

Betriebliche Altersversorgung:

Steuer- und sozialabgabenfreier Beitrag zur Bruttogehaltsumwandlung: 2.520 € pro Jahr; ggf. zusätzlicher steuerfreier Beitrag: 1.800 € pro Jahr

 

Basis-Rente („Rürup-Rente):

Nach §10 abs. 3 EStG können jährlich bis zu 20.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 40.000 €) steuerlich als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Der sich pro Jahr ergebende Betrag wird bei Arbeitnehmern und  den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung reduziert. Im Jahr 2006 sind hiervon 62% als Sonderausgaben abzugsfähig. (Dieser Prozentsatz erhöht sich um 2% p.a. bis auf 100 % im Jahr 2025).

Krankengeldberechnung:

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten i. d. R. 42 Tage lang Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, danach Krankengeld von der Krankenkasse, Dieses beträgt 70% vom Brutto-, aber maximal 90% vom Nettoeinkommen. Vom Krankengeld wird noch der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung abgezogen. (2006: 13,85 % bzw. 14,10 % für Kinderlose).

 

* Zum 01.07.2005 wurde der Beitragssatz zur GKV um 0,9 % gesenkt. Gleichzeitig wurde der Arbeitnehmeranteil um 0,9% erhöht. Dies führt zu einer effektiven Erhöhung des AN-Beitrages um 0,45 %.