Urteile 2008
Nützliche Info zur Rechtssprechung aus dem Alltag (sortiert nach Veröffentlichung)
KFZ: Schlüsseleinwurf in Briefkasten ist fahrlässig ( 22.01.2008 )
Wirft ein Autofahrer den Fahrzeugschlüssel seines Wagens in den „ungesicherten, problemlos zu öffnenden Briefkasten der Reparaturwerkstatt an der Außenwand des Gebäudes“ , so handelt er grob fahrlässig, wenn sein PKW gestohlen wird. Inwieweit gegebenenfalls der Werkstattbesitzer wegen Anstiftung zu grob fahrlässigem Tun zur Verantwortung zu ziehen ist, wurde nicht erörtert.
Oberlandesgericht Hamm (Az: 20 U 117/05)
[Quelle: Versicherungstip 22.01.2008 ]
Oberlandesgericht Hamm (Az: 20 U 117/05)
[Quelle: Versicherungstip 22.01.2008 ]
Motorrad: Nutzungsdauer von Motorradausrüstung bei Unfällen ( 22.01.2008 )
Die Bewertung einer durch einen Verkehrsunfall beschädigten Motorradschutzkleidung richtet sich nach dem Zeitwert. Die Nutzungsdauer von Schutzkleidung beträgt bei einem Motorradhelm fünf Jahre, bei Handschuhen acht Jahre, bei Stiefeln sechs Jahre und bei einem Rückenprotektor (Rückenpanzer) zwölf Jahre. Entsprechend wird der Anschaffungspreis mit der Restnutzungsdauer multipliziert und durch die Nutzungsdauer geteilt, urteilte das Landgericht Duisburg (Az: 6 O 434/05).
Landgericht Duisburg (Az: 6 O 434/05)
[Quelle: Versicherungstip 22.01.2008 ]
Landgericht Duisburg (Az: 6 O 434/05)
[Quelle: Versicherungstip 22.01.2008 ]
KFZ: Bei Totalschaden in Zahlung geben ggfs. möglich ( 12.02.2008 )
Ein Autofahrer, dessen Pkw bei einem Autounfall einen Totalschaden erlitten hat, darf seinen Wagen zum von Gutachter festgestellten Wert einem Autohändler in Zahlung geben, wenn er dort für seine sechsköpfige Familie innerhalb kurzer Zeit einen Neuwagen kaufen kann, auf den er sonst – ohne sofort sein Unfallfahrzeug in Zahlung zu geben – drei bis vier Monate warten müsste. In einem solchen Fall braucht er auch einen von der Kfz-Haftplichtversicherung des Unfallverursachers angekündigten Anruf nicht abzuwarten, in dem ein gegebenenfalls höherer Kaufpreis hätte angeboten werden können, so das Landgericht Frankenthal (Az: 2 S 106/06).
Landgericht Frankenthal (Az: 2 S 106/06)
[Quelle: Versicherungstip 12.02.2008 ]
Landgericht Frankenthal (Az: 2 S 106/06)
[Quelle: Versicherungstip 12.02.2008 ]
GPV: Auch für ungewollt Kinderlose bleibt Pflegeversicherung teurer ( 11.03.2008 )
In der gesetzlichen Pflegeversicherung haben Mitglieder, die keine Kinder haben oder hatten, einen um 0,25 % höheren Beitrag zu zahlen als die Versicherten mit (mindestens) einem Kind. Das gilt auch für Personen, die unfreiwillig kinderlos sind, weil ein Partner aus medizinischen Gründen kein Kind bekommen kann. Das Bundessozialgericht (Az: B12 P 2/07 R): „Es ist nicht geboten, Mitglieder, die aus welchen Gründen auch immer kinderlos sind, von dem Beitragszuschlag auszunehmen.“
Bundessozialgericht (Az: B12 P 2/07 R)
[Quelle: Versicherungstip 11.03.2008 ]
Bundessozialgericht (Az: B12 P 2/07 R)
[Quelle: Versicherungstip 11.03.2008 ]
Krankengeld: Krankengeld für freiwillig Versicherte bei Kündigung in Krankheitsphase ( 11.03.2008 )
Auch freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer haben Anspruch auf Krankengeld für die komplette Zeit der Arbeitsunfähigkeit, wenn ihnen währenddessen gekündigt wird. Die Krankenkasse kann nicht argumentieren, dass der Krankengeldanspruch nur bei „tatsächlichem Bestehen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses“ gegeben sei. Das Gericht urteilte, dass es ausreiche, „wenn bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit das Beschäftigungsverhältnis bestanden“ habe. Andernfalls würde der Gedanke der wirtschaftlichen Absicherung des Arbeitnehmers im Krankheitsfall unterlaufen.
Bayerische Landessozialgericht (Az: L 4 KR 268/06)
[Quelle: Versicherungstip 11.03.2008 ]
Bayerische Landessozialgericht (Az: L 4 KR 268/06)
[Quelle: Versicherungstip 11.03.2008 ]
Prozesskostenhilfe: Kostenübernahme des Staates bei geringer privater Altersvorsorge ( 11.03.2008 )
Hat eine Frau eine private Lebensversicherung mit einem Rückkaufswert in Höhe von 4200,00 Euro und stehet für sie ein Prozess an, so kann sie trotz des „kleinen Vermögens“ Prozesskostenhilfe vom Staat bekommen. Das gelte nach Meinung des Gerichtes jedenfalls dann, wenn sie glaubhaft machen kann, dass die Lebensversicherung für die private Altersvorsorge bestimmt ist. Die Versicherung vorzeitig aufzulösen, was im Regelfall mit einem Verlust verbunden ist, sei der Frau nicht zuzumuten.
Pfälzischen Oberlandesgerichtes Zweibrücken (Az: 6 WF 192/07)
[Quelle: Versicherungstip 11.03.2008 ]
Pfälzischen Oberlandesgerichtes Zweibrücken (Az: 6 WF 192/07)
[Quelle: Versicherungstip 11.03.2008 ]
KFZ: Mietwagen in notwendigen Fällen nach einem Unfall auf Kosten der Versicherung ( 08.04.2008 )
Ob eine durch unverschuldeten Unfall notwendig gewordene Anmietung eines Ersatzwagens für die Dauer der Reparatur des eigenen Pkw zum Unfallersatztarif notwendig war oder nicht, das richtet sich nur nach dem verlangten Preis (der hier um 142 % über dem Normaltarif lag.) Es kommt auch darauf an, ob wie z. B. – wie hier- in einem ländlichen Gebiet die Möglichkeit, Angebote verschiedener Firmen einzuholen, ohne weiteres gegeben ist, so der Bundesgerichtshof. Offerten aus den nächsten „größeren Städten“ müssen zum Beispiel nicht eingeholt werden. Ferner ist auf die „individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten“ und damit auf die spezifische Situation des Geschädigten abzustellen.
Bundesgerichtshof (Az: VI ZR 27/07)
[Quelle: Versicherungstip 08.04.2008 ]
Bundesgerichtshof (Az: VI ZR 27/07)
[Quelle: Versicherungstip 08.04.2008 ]
GKV: Lifestyle-Medikamente zahlt die Kasse nicht ( 22.04.2008 )
Krankenkassen sind nicht verpflichtet, ihren Mitglieder Schlankheitsmittel zu finanzieren. Das gilt auch für ofiziell zugelassene Arzneimittel (hier: ,Acomplia' mit dem Wirkstoff ,Rimonabant' von Sanofi Aventis). Es widerspricht nicht dem Grundgesetz, dass so genannte Life-Style-Medikamente von der Krankenerstattung ausgenommen sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss „durfte ausgehen, dass einer Fettleibigkeit vorrangig nicht mit Medikamenten, sondern beispielsweise mit Diät und Bewegungstraining begegnet werden kann“, urteilte das Sozialgericht Berlin{(Az: S 83 KA 53/07 ER).
Sozialgericht Berlin{(Az: S 83 KA 53/07 ER)
[Quelle: Versicherungstip 22.04.2008 ]
Sozialgericht Berlin{(Az: S 83 KA 53/07 ER)
[Quelle: Versicherungstip 22.04.2008 ]
Handyversicherung: Auferlegung der Gesamtkosten bei falscher Schadensmeldung ( 29.04.2008 )
Wird der Besitzer eines Handys, der eigens dafür eine Versicherung abgeschlossen hat, überführt, dass der behauptete Schaden so nicht eingetreten sein kann, so kann ihm der Versicherer die dafür angewandten Kosten auferlegen. Denn dieses Vorgehen des VN stellt eine vorsätzliche falsche Schadensmeldung dar. Die zu tragenden Kosten betreffen laut Gericht nicht nur die Kosten für den Sachverständigen (hier in Höhe von 120 €), sondern auch für die Personalkosten (hier in Höhe in 200 €). Zwar gehöre die Bearbeitung von Schadensfällen zum Tagesgeschäft der Versicherer. Doch sei hier ein über das normale Maß hinausgehender Aufwand erforderlich gewesen, um den Schwindler zu überführen.
Amtsgericht Grimma (Az: 4 C 134/07)
[Quelle: Versicherungstip 29.04.2008 ]
Amtsgericht Grimma (Az: 4 C 134/07)
[Quelle: Versicherungstip 29.04.2008 ]
PKV: Behandlungspflicht für alle Privatpatienten bleibt ( 17.06.2008 )
Ärzte und Zahnärzte haben nicht das Recht, gegen die vorgesehene „Behandlungspflicht“ für die im Standard- und Basistarif versicherten Privatpatienten anzugehen, auch wenn das niedrigere Honorare einbringt. Weil der so genannte Sicherungsauftrag für die betroffenen Versicherten an die Vereinigung an die Vereinigung der Ärzte sowie Zahnärzte übertragen wird, sah das Bundesverfassungsgericht die Berufsfreiheit der Ärzte nicht verletzt. Die Mediziner sei nicht unmittelbar betroffen; denn die Ärtztevereinigungen hätten einen „Gestaltungsspielraum“ und es damit in der Hand, „eine für alle zweckmäßige Lösung zu finden“
Bundesverfassungsgericht (Az: 1 BvR 807/08 u. a. )
[Quelle: Versicherungstip 17.06.2008 ]
Bundesverfassungsgericht (Az: 1 BvR 807/08 u. a. )
[Quelle: Versicherungstip 17.06.2008 ]
KFZ: Voller Ausgleich bis zur Möglichkeit der Wiederverwendung ( 08.07.2008 )
Wird das Motorrad einer unschuldig in einen Unfall verwickelten Frau erheblich bestätigt, so hat die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers, die einen erbetenen Vorschuss erst verspätet überweist, Entschädigungen für Nutzungsausfall nachzuzahlen (hier in Höhe von 5.400 €), urteilte das Gericht. Die Geschädigte war nicht selbst in der Lage, die hohen Kosten für die Reparatur vorzustrecken. Das hatte sie auch der Versicherung so mitgeteilt. Doch der Vorschuss der Reparaturkosten wurde erst zwei Monate nach dem Unfall überwiesen. Als die Frau dann die Arbeiten in Auftrag gab, fehlte zudem noch ein Ersatzteil, das bestellet werden musste. Insgesamt konnte das Motorrad 92 Tage nicht benutzt werden. Für den gesamten Zeitraum stehe der Geschädigten Nutzungsausfall zu, so das OLG Düsseldorf.
Oberlandesgericht Düsseldorf (Az: 1 U 52/07)
[Quelle: Versicherungstip 08.07.2008 ]
Oberlandesgericht Düsseldorf (Az: 1 U 52/07)
[Quelle: Versicherungstip 08.07.2008 ]
Hausratversicherung: Entschädigung bei Diebstahl nur innerhalb festgelegter Frist ( 08.07.2008 )
Einem Ehepaar wurde im Ausland die Reisehandtasche geraubt, über die deutsche Botschaft ließ der Mann eine Anzeige wegen Diebstahls durch die Polizeiinspektion in seiner Heimatstadt stellen. Dies unter anderem, um den Verlust des Personalausweises dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen. Als die Eheleute zwei Monate nach der Tat der Hausratversicherung den Schaden meldeten, verweigerte diese den Schadensersatz, obwohl grundsätzlich eine Entschädigung für geraubte Gegenstände eingeschlossen war. Da die Bedingungen der Gesellschaft vorsahen, dass derartige Schäden„unverzüglich“ anzuzeigen sind, blieb die Klage vor dem Gericht erfolglos. Die Versicherten hätten ihre Sorgfaltspflicht gegenüber der Versicherung „in hohem Maße verletzt“
Amtsgericht München (Az: 222 C 35329/06)
[Quelle: Versicherungstip 08.07.2008 ]
Amtsgericht München (Az: 222 C 35329/06)
[Quelle: Versicherungstip 08.07.2008 ]
Kfz-Haftpflichtversicherung: Kein Regress bei fremdbedingter Flammenübertragung ( 15.07.2008 )
Wird ein geparktes Auto von Unbekannten in Brand gesetzt und rollt das brennende Auto rund 1,50 Meter gegen einen Lastkraftwagen, der dadurch ebenfalls Feuer fängt und ausbrennt, so kann die Kaskoversicherung des Lkw, die den Schaden am Truck reguliert hat, keinen Schadenersatz von der Kfz-Haftpflicht des Pkw-Besitzers durchsetzen. Denn es habe sich keine „typische Betriebsgefahr“ verwirklicht, wofür ansonsten die Haftpflichtversicherung des Halters einzustehen habe, urteilte das Gericht. Der Brand und das Übergreifen der Flammen standen nicht in einem „ursächlichen Zusammenhang mit einem Betriebsvorgang oder einer Betriebseinrichtung des Kfz“. Bundesgerichtshof (Az.: IV ZR 219/06)
Bundesgerichtshof (Az.: IV ZR 219/06)
[Quelle: Versicherungstip 15.07.2008 ]
Bundesgerichtshof (Az.: IV ZR 219/06)
[Quelle: Versicherungstip 15.07.2008 ]
Wohngebäude-/Hausratversicherung: Anzünden von Kerzen bei Brand kein Fehlverhalten ( 15.07.2008 )
Ein Mann hatte im Wohnzimmer seiner Lebensgefährtin Teelichter angezündet, um ein stimmungsvolles Ambiente zu schaffen. Als beide ins Bett gingen, hielten sie die Teelichter für gelöscht, doch es entstand ein Brand, der einen Schaden in Höhe von 11.000 Euro verursachte. Wohngebäude- und Hausratversicherer wollten sich am Freund er Mieterin schadlos halten. Doch allein das Anzünden stelle kein Fehlverhalten dar und auch der Vorwuf, dass die ‚Kerzen nicht beaufsichtig gewesen wären, wurde vom Gericht nicht bestätigt.
Landgericht Coburg (Az: 13 O 714/07)
[Quelle: Versicherungstip 15.07.2008 ]
Landgericht Coburg (Az: 13 O 714/07)
[Quelle: Versicherungstip 15.07.2008 ]
Kfz-Haftplichtversicherung: Nutzungsausfallentschädigung auch während Kuraufenthalt ( 25.03.2008 )
Auch ein Autobesitzer, der einen unverschuldeten Verkehrsunfall erlitten hat, kann von der gegnerischen Kfz-Haftplichtversicherung für die Dauer der Reparatur seines Pkw eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen, obwohl er ,in Kur geht'. Es genügt, wenn er „hinreichend vorträgt“ , dass er auch während der Kur den Wagen nutzen wollte. Das Amtsgericht Ulm billigte ihm den Anspruch zu, weil es der allgemeinen Lebenserfahrung entspreche „dass man während seines Kuraufenthaltes genügend Zeit und Freiraum für Ausflüge“ habe und „dies auch in Anspruch nehmen möchte“.
Amtsgericht Ulm (Az: 3 C 187/07)
[Quelle: Versicherungstip 25.03.2008 ]
Amtsgericht Ulm (Az: 3 C 187/07)
[Quelle: Versicherungstip 25.03.2008 ]
Reiserecht: Stornokostenerstattung nur für angemeldete Reisepersonen oder -tiere ( 25.03.2008 )
Die Stornokosten für eine gebuchte Reise wollte eine Hundebesitzerin von ihrer Reiserücktritts-Versicherung erstattet bekommen. Dies könne sie so das Gericht, aber nicht verlangen, wenn Anlass für die Annulierung die Erkrankung ihres Hundes ist, dieser aber nicht „zur Reise angemeldet“ war, wie es nach den Versicherungsbedingungen erforderlich gewesen wäre.
Amtsgericht Offenbach (Az: 33 C 213/05)
[Quelle: Versicherungstip 25.03.2008 ]
Amtsgericht Offenbach (Az: 33 C 213/05)
[Quelle: Versicherungstip 25.03.2008 ]
Wohngebäudeversicherung:Verfolgungsfreiheit von Handwerkern bei Korrosionsschäden ( 29.07.2008 )
Ein Installateur hatte in einem Keller Schläuche verlegt, die mit einem Aluminiumgeflecht ummantelt waren, was (im Jahr 2000) dem Stand der Technik entsprach. Doch das Aluminium zersetzte sich, der Schlauch platzte und ein Wasserschaden (in Höhe von 11.500 €) entstand. Dem Wohngebäudeversicherer stehe kein Schadensersatz vom Handwerksbetrieb, bei dem der Installateur beschäftigt war, zu, urteilte das Oberlandesgericht München (Az.: 9 U 5022/06). Die Versicherung könne nicht argumentieren, dass es bereits zum Zeitpunkt der Arbeiten „wissenschaftliche Debatten“über die Korrosionsbeständigkeit von Aluminium gegeben habe. Denn ein Handwerker müsse diese nicht verfolgen, somit sei ihm kein Verschulden vorzuwerfen.
Oberlandesgericht München (Az.: 9 U 5022/06)
[Quelle: Versicherungstip 29.07.2008 ]
Oberlandesgericht München (Az.: 9 U 5022/06)
[Quelle: Versicherungstip 29.07.2008 ]
Wohngebäudeversicherung: Bei Frost keine erhöhte Kontrollauflage ( 05.08.2008 )
Ein Wohngebäudeversicherer hat nicht das Recht, die von einem Eigentümer eines vorübergehend unbewohnten Gebäudes geforderte Leistung mit der Begründung zu verweigern, der Eigentümer habe seine „Obliegenheitspflicht“ verletzt, in der kalten Jahreszeit die Beheizung des Hauses „genügend häufig“ zu kontrollieren, wenn der das letzte Mal elf Tage vor Eintritt des Schadens kontrolliert hatte. Hier ging es um einen Wasseraustritt, der durch ein – wegen Temperaturen um bis zu minus 14 Grad – gefrorenes und schließlich geplatztes Rohr entstanden war. Der Versicherer kann nicht argumentieren, bei frostigem Wetter müsse zweimal pro Woche kontrolliert werden. Der Bundesgerichtshof knüpfte die Kontrollpflicht des Eigentümers an Bauart, Alter, Funktionsweise, Wartung, Zuverlässigkeit und Störfälligkeit der Heizungsanlage – nicht an Zeitintervalle.
Bundesgerichtshof (Az.: IV ZR 233/06)
[Quelle: Versicherungstip 05.08.2008 ]
Bundesgerichtshof (Az.: IV ZR 233/06)
[Quelle: Versicherungstip 05.08.2008 ]
Private Unfallversicherung: Leistungsfrei bei vorgeschädigter Achillessehne ( 12.08.2008 )
Als ein Fitnesstrainer bei einem Sprung über eine Pfütze ausrutschte und die Achillessehen riss, hatte er zwar einen – an sich versicherten – Unfall erlitten, doch zahlt der private Unfallversicherer trotz einer zurückgebliebenen Dauerschädigung von 20 Prozent nicht. Die Sehne war – gutachterlich bestätigt – erheblich vorgeschädigt, daher brauche der Versicherer nicht mit Leistungen einzutreten, urteilte das Oberlandesgericht Köln. Denn ist eine Sehne bereits so geschwächt, dass sie auch ohne Unfall „irgendwann einmal gerissen“ wäre, so ist der Versicherer leistungsfrei. Wichtig sind aber auch die zugrundliegenden AVB.
Oberlandesgericht Köln (Az.:5 U 34/04)
[Quelle: Versicherungstip 12.08.2008 ]
Oberlandesgericht Köln (Az.:5 U 34/04)
[Quelle: Versicherungstip 12.08.2008 ]
Privathaftpflichtversicherung:Schadensersatz bei Gebäuderisiken nur bei Eigennutzung ( 19.08.2008 )
Ein Hauseigentümer schloss eine Privathaftpflichtversicherung zu einem Zeitpunkt ab, an dem er nur ein Wohnhaus besaß. Später erwarb er ein zweites Haus, in das er umzog. Das andere Haus vermiete er jahrelang. Als es danach leer stand, fror eine Wasserleitung ein. Ein Teil des Wassers lief in ein Nachbarhaus und führte dort zu Schäden von rund 5.500 €. Seine Prvathaftpflicht weigerte sich, Versicherungsschutz zu gewähren. Vor Gericht unterlag der klagende Hauseigentümer. Die Klausel in den Geschäftsbedingungen, dass „nur die Gefahren versichert sind, die durch ein im Inland gelegenes Einfamilienhaus entstehen, sofern dieses vom Versicherten ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird“, sei nicht zu beanstanden, so das Oberlandesgericht Bamberg (Az.: 1 U 34/08)
Oberlandesgericht Bamberg (Az.: 1 U 34/08)
[Quelle: Versicherungstip 19.08.2008 ]
Oberlandesgericht Bamberg (Az.: 1 U 34/08)
[Quelle: Versicherungstip 19.08.2008 ]
Kfz-Kaskoversicherung: Kaskoschutzverlust bei falschen Kilometerangaben ( 16.09.2008 )
Widersprüchliche Kilometerangaben können schnell den Versicherungsschutz beeinträchtigen oder komplett kosten. So machte ein Autobesitzer, dessen Wagen gestohlen worden war, zur Laufleistung von 87.000 km angegeben, später dann 106.000 km. Die Kaskoversicherung müsse den Schaden nicht ersetzen, weil in einem solchen Fall von einer vorsätzlichem Falschangabe auszugehen ist, urteilte das Oberlandesgericht Köln (Az.: 9 U 157/07).
Oberlandesgericht Köln (Az.: 9 U 157/07)
[Quelle: Versicherungstip 16.09.2008 ]
Oberlandesgericht Köln (Az.: 9 U 157/07)
[Quelle: Versicherungstip 16.09.2008 ]
Vollkaskoversicherung: Kein Schadensersatz bei Abnutzungen ( 23.09.2008 )
Platzt während der Fahrt ein Reifen eines vollkaskoversicherten Fahrzeugs, so kann der Halter des Gefährts nicht verlangen, dass die Versicherung für die Folgeschäden am Fahrzeug aufkommt. Ein solcher Schaden sei ein „Betriebsschaden“ und kein Unfallschaden, so das Amtsgericht Düren (Az.: 45 C 113/07). In dem speziellem Fall war auf der Autobahn ein Reifen am Wohnwagen geplatzt, wodurch der Anhänger beschädigt wurde. Die Reparaturkosten (von hier 2.000 Euro) sind nicht von der Vollkaskoversicherung zu erstatten. Das Platzen eines Reifens werde als Abnutzungserscheinung nicht von der Versicherung gedeckt, so das Amtsgericht Düren. Sie ersetze nur Unfallschäden, die durch ein „plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis“ verursacht worden. Ein Betriebsschaden (z. B. ein Brems- oder Bruchschaden sowie Material-Ermüdung und –Abnutzung) zählt dazu.
Amtsgericht Düren (Az.: 45 C 113/07)
[Quelle: Versicherungstip 23.09.2008 ]
Amtsgericht Düren (Az.: 45 C 113/07)
[Quelle: Versicherungstip 23.09.2008 ]
Krankentagegeldversicherung auch in der Arbeitslosigkeit wirksam ( 23.09.2008 )
Der Passus in den Vertragsbedingungen der Krankentagegeldversicherung eines Arbeitnehmers, dass die Versicherungsfähigkeit ende, wenn das Arbeitsverhältnis endet, ist nichtig, weil sie den Versicherten unangemessen benachteiligt. Auch bei Arbeitslosigkeit bestehe die Versicherung weiter, weil der Schutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten auch in Zeiten der Arbeitsuche fortbestehen müsse, so der Bundesgerichtshof (Az.: IV ZR 219/06).
Bundesgerichtshof (Az.: IV ZR 219/06)
[Quelle: Versicherungstip 23.09.2008 ]
Bundesgerichtshof (Az.: IV ZR 219/06)
[Quelle: Versicherungstip 23.09.2008 ]
Betriebsveräußerung: Renten- und Krankenkassenbeiträge nicht übertragbar ( 28.10.2008 )
Ein Firmengründer haftet nicht für die Nachforderung von Beiträgen zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung gegenüber dem Rechtsvorgänger der übernommenen Firma. Dies entschied aktuell das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, gegen das jedoch Revision zugelassen wurde. Anders als für Steuern und Abgaben, die nach einer ausdrücklichen Regelung in der Abgabenordnung zu den Geschäftsverbindlichkeiten i.S.v. §25 des Handelsgesetzbuchs gehören, gebe ese keine entsprechende Vorschrift für öffentlich-rechtliche Beiträge zur Sozialversicherung. Der Versicherungsträger könne seine Ansprüche nur gegenüber dem früheren Firmeninhaber geltend machen.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil mit dem (Az.: L 4 R 366/07)
[Quelle: Versicherungstip 28.10.2008 ]
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil mit dem (Az.: L 4 R 366/07)
[Quelle: Versicherungstip 28.10.2008 ]
Berufsunfähigkeitsversicherung: Kündigung bei wahrheitswidriger Angaben bei Abschluss ( 28.10.2008 )
Gibt ein Mann bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wahrheitswidrig an, dass ein früheres Rückenleiden ausgeheilt sei, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn er wegen einer Osteochondrose (Knorpelablösung an der Bandscheibe) Leistung beziehen will. Die Verharmlosung seiner Krankheit im Antrag sei arglistig gewesen, so dass das Gericht. Daher habe der Versicherer das Recht zu kündigen.
Landgericht Köln (Az.: 26 O 164/07)
[Quelle: Versicherungstip 28.10.2008 ]
Landgericht Köln (Az.: 26 O 164/07)
[Quelle: Versicherungstip 28.10.2008 ]