Urteile 2007

Nützliche Info zur Rechtssprechung aus dem Alltag (sortiert nach Veröffentlichung)

Rechtsschutz Gewerbetreibende: Leistung trotz Leistungsausschluss möglich ( 19.06.2007 )

Sehen die Vertragsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung vor, dass die Leistungen für Rechtsstreitigkeiten ausgeschlossen sind, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, so gilt das nicht, wenn ein Gewerbetreibender (hier ein Bäckermeister) auf einer Dienstfahrt einen Unfall erleidet und seine private Unfallversicherung Leistungen dafür nicht zur Verfügung stellen will. Landgericht Dortmund,(Az.:2 O 314/06)

Landgericht Dortmund,(Az.:2 O 314/06)
[Quelle: Versicherungstip 19.06.2007 ]

Hausrat: kein Versicherungsschutz bei "grober Fahrlässigkeit" ( 19.09.2007 )

Macht es sich die Tochter in ihrem Bett vor dem Fernseher gemütlich, indem sie eine Kerze anzündet, die sie neben dem Bett aufstellt, so muss die Hausratversicherung des Vaters für einen Brandschaden, der dadurch entsteht, dass das Mädchen einschläft und die Kerze umstößt, wegen "grober Fahrlässigkeit" nicht aufkommen. Sie hätte die Kerze so aufstellen müssen, dass ein Entzünden anderer Gegenstände unmöglich gewesen wäre oder sie hätte die Kerze hinreichend überwachen müssen. Weil die Tochter aber einer "ermüdenden Tätigkeit" (Fernsehen im Bett) nachgegangen ist und die Kerze in unmittelbarer Nähe aufgestellt hat, lag die Gefahr des Einschlafens und eines möglichen Brandes besonders nahe. Dass sie "nicht vorgehabt hatte, einzuschlafen", ändere daran nichts, so das Amtsgericht Ludwigslust.(Az:3 C 345/05)

Amtsgericht Ludwigslust.(Az:3 C 345/05)
[Quelle: Versicherungstip 19.09.2007 ]

Kfz-Haftpflicht: Unfall mit einem Oldtimer - Anspruch auf Ersatz wegen Nutzungsausfalls ( 09.10.2007 )

Wird ein Oldtimer durch Schuld eines anderen beschädigt und das "Schätzchen" - nach Erstellung eines Gutachtens - repariert, so kann der Unfallverursacher auch dann nicht den Ersatz eines Nutzungsausfall verweigern, wenn die Ausarbeitung des Sachverständigen rund drei Wochen dauert und er meint, dass der Oldtimer "gar nicht benötigt wurde". Das Landgericht Berlin (AZ: 58 S 142/06) stellte fest, dass auch ein Oldie ein "normales Verkehrsmittel" sein kann, wofür (etwa mit Hilfe der Schwanke-Liste als Richtlinie) ein Wert für den Nutzungsausfall zu ermitteln sei. Außerdem sei die Erstellung des Gutachtens für einen Oldtimer zeitaufwendiger und die Reparatur stets mit einem höheren Risiko verbunden als für ein gewöhnliches Auto.

Landgericht Berlin (AZ: 58 S 142/06)
[Quelle: Versicherungstip 09.10.2007 ]

Wohngebäude: Wasserschaden im Mehrfamilienhaus ( 09.10.2007 )

Macht ein Mehrfamilienhausbesitzer bei seiner Wohngebäudeversicherung einen Wasserschaden geltend, der durch ein - durch Korrosion zerstörtes - 'T-Stück' der Kondensatwasserleitung entstanden sein soll, und bestreitet der Versicherer zunächst, daß auf diese Weise erhebliche Menge Wasser ausgetreten sein und zu dem Schaden geführt haben könnte, so darf die Gesellschaft nach 2 1/2 Jahren Prozessdauer nicht mehr geltend machen, damals habe das Corpus Delicti, das verrostete T-Stück, bei der Begutachtung des Schadens nicht mehr vorgelegen. In dieser Zeit war der Nachweis geführt worden, dass sich der Schaden doch so zugetragen haben könnte, wie vom Hausbesitzer geschildert. Hier kam hinzu, dass der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft erst 11 Tage nach der Schadenmeldung in Haus kam, als die Reparatur bereits ausgeführt war. (Kammergericht Berlin, Az: 6 U 40/07)

(Kammergericht Berlin, Az: 6 U 40/07)
[Quelle: Versicherungstip 09.10.2007 ]

Hausrat: Brand durch eine umfallende Kerze bei kurzem Verlassen des Raumes ( 04.12.2007 )

Lässt eine Mieterin eine Kerze, die sie kurz zuvor angezündet hatte, während eines Toilettengangs brennen, kippt die Kerze aus dem Kerzenständer und setzt das Sofa in Brand, so darf die Hausratversicherung die Schadenbegleichung nicht wegen grober Fahrlässigkeit verweigern, 
da für ein kurzes Verlassen des Zimmers nicht die Kerze gelöscht werden muss, so das Landgericht Hof (Az: 13 O 471/99).

(Landgericht Hof (Az: 13 O 471/99)
[Quelle: Versicherungstip 04.12.2007 ]

Hausrat: Brand durch vergessenen Adventskranz wegen eines Familienstreites ( 04.12.2007 )

Entsteht durch "vergessene" Adventskerzen ein Brand, so darf die Hausratversicherung 
die Leistungen nicht verweigern, wenn es in der Familie einen heftigen Streit gegeben hatte 
und währenddessen die Wohnung für einen Besuch verlassen wurde, urteilte das 
Oberlandesgericht Oldenburg (Az: 2 U 161/99)
Der Wohnungsbrand wurde zwar "verschuldet", kam aber nicht "grob fahrlässig" zustande.

Oberlandesgericht Oldenburg (Az: 2 U 161/99)
[Quelle: Versicherungstip 04.12.2007 ]

Hausrat: Kerzen eines Adventskranzes nicht richtig ausgeblasen ( 04.12.2007 )

Wer vor dem Verlassen seiner Wohnung Kerzen eines Adventskranzes zwar ausbläst, 
sich aber nicht davon überzeugt, dass sie vollständig ausgelöscht sind, handelt (noch) nicht 
grob fahrlässig und hat deshalb Anspruch gegen seine Hausratversicherung, so das Oberlandesgericht Köln (Az: 9 U 150/94)

Oberlandesgericht Köln (Az: 9 U 150/94)
[Quelle: Versicherungstip 04.12.2007 ]

Feuerversicherung: Brand des Weihnachtsbaumes durch Funken von Wunderkerzen ( 04.12.2007 )

Die vierjährigen Zwillinge eines Mieter-Ehepaares aus Hessen wedelten unmittelbar am Weihnachtsbaum mit Wunderkerzen. Der fing Feuer und das ganze Haus brannte ab. Die Feuerversicherung des Hausbesitzers warf den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor und verlangte Schadenersatz. 
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az: 3 U 104/05) sah das anders. Weil die Eltern nicht damit hätten rechnen müssen, das die Aktion derart verheerende Folgen haben wird (der Baum war hier am 2. Weihnachtsfeiertag nicht ausgetrocknet), blieb die Versicherung mit ihrer Forderung allein. Die Eltern hatten nicht "grob fahrlässig" gehandelt. Dass deren Privathaftpflichtversicherung Gebäudeschäden einschloss, sei unerheblich.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az: 3 U 104/05)
[Quelle: Versicherungstip 04.12.2007 ]

Hausrat: Versicherungsschutz bei Brand durch "Augenblicksversagen" ( 04.12.2007 )

Läßt eine Mutter den brennenden Adventskranz auf dem Tisch außer Acht, weil sie den Kindern nacheilt, die wegen plötzlich einsetzenden Schneefalls aus der Wohnung rennen, so kann sie nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn es zu einem Brand kommt. Die Hausratversicherung der Familie verlangte Schadenersatz in Höhe von 40.000 Euro - die Mutter habe grob Fahrlässig gehandelt. Stimmt nicht, so die Richter am Landgericht Oldenburg (Az: 11 U 161/99).
Der Brand habe sich lediglich deswegen entzündet, weil die Mutter "in der Hektik ein Augenblicksversagen" unterlaufen sei.

Landgericht Oldenburg (Az: 11 U 161/99)
[Quelle: Versicherungstip 04.12.2007 ]

Hausrat: Brand durch Kerze trotz sicheren Untergrund ( 04.12.2007 )

Eine Mutter ließ ihre zehn und elf Jahre alten Kinder unbeaufsichtigt in der Wohnung zurück, 
während im Wohnzimmer 40 Kerzen, die auf einem Metalltablett stehend, brannten. 
Es entwickelte sich ein Brand mit 5.500 DM Schaden. Der Mutter ist dennoch nicht der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu machen, so das Landesgericht München I (Az. 15 S 8018/00) da sie nicht davon ausgehen musste, dass sich die Kerzen durch ein Metalltablett "hindurchfressen" könnten.

Landesgericht München I (Az. 15 S 8018/00)
[Quelle: Versicherungstip 04.12.2007 ]

Hausrat: Brand durch alleinlassen eines Kindes mit brennender Kerze ( 04.12.2007 )

Mama und Papa ließen ihr Kind in einem Zimmer mit brennenden Kerzen allein, es kam zu einem Brand. Damit hätten, so das Landesgericht Stade (Az: 3 S 38/97) die Eltern grob fahrlässig ihr Aufsichtspflicht verletzt und deshalb keine Anspruch aus ihrer Hausratversicherung.

Landesgericht Stade (Az: 3 S 38/97)
[Quelle: Versicherungstip 04.12.2007 ]

Hausrat: Kein Ersatz bei einem Brand durch einen ausgetrocknetem Adventskranz ( 04.12.2007 )

Einen trockenen Adventskranz sollte man bei Benutzung feuersicher lagern. Denn geht ein ausgetrockneter Adventskranz (Anfang Februar) in Flammen auf und wird dadurch die Wohnungseinrichtung (hier: mit einem Schaden von 1.750 €) in Mitleidenschaft gezogen, so braucht die Hausratversicherung wegen grober Fahrlässigkeit keinen Ersatz zu leisten, urteilte das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az: 32 C 2597/98-40)

Amtsgericht Frankfurt am Main (Az: 32 C 2597/98-40)
[Quelle: Versicherungstip 04.12.2007 ]

Hausrat: Wohnungsbrand durch einen brennenden Adventskranz ( 04.12.2007 )

Eine Hausratversicherung muss den Schaden nach einem Wohnungsbrand nicht übernehmen, wenn der Versicherte noch im Sommer den Adventskranz aus der vergangenen Weihnachtszeit "befeuert". Denn die Kerzen wurden beim Verlassen des Zimmers zwar gelöscht, die ausgetrockneten Zweige hatte aber dennoch Feuer gefangen. Die Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az: 2 U 300/00) werteten das Verhalten als grob Fahrlässig.

Oberlandesgerichts Oldenburg (Az: 2 U 300/00)
[Quelle: Versicherungstip 04.12.2007 ]

Private Unfallversicherung: Keine Leistung für Hinterbliebene bei Unfalltod ( 13.11.2007 )

Ist eine private Unfallversicherung in Form einer lebenslangen Rente mit zehnjähriger Garantie sowie einer „Einmalzahlung im Todesfall“ abgeschlossen worden (hier in Höhe von 12 Monatsbeiträgen, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Invalidität mit Rentenanspruch stirbt), so steht für den Fall, dass ein Versicherter unmittelbar durch einen Unfall getötet wird, den Hinterbliebenen keine Todesfallleistung zu. (Brandenburgisches Oberlandesgericht, 13 U 132/06)

(Brandenburgisches Oberlandesgericht, 13 U 132/06)
[Quelle: Versicherungstip 13.11.2007 ]

Privathaftpflichtversicherung: Leistungsausfall bei absichtlichem Schlag ( 30.10.2007 )

Schlägt ein Mann einem Jugendlichen nach vorherigem verbalen Streit mit Wucht auf den Kopf, nachdem dieser in einer Gruppe junger Leute auf ihn zugekommen war, so muss eine Privathaftpflichtversicherung für die Verletzungsfolgen nicht aufkommen. Dies laut Urteil des Landgerichts Köln (Az.: 24 O 399/06) jedenfalls dann nicht, wenn festgestellt wird, dass der Schlag nicht in einer Notwehrsituation, sondern – bei deutlicher körperlicher Überlegenheit – vorsätzlich ausgeführt wurde, hier offenbar, um den verbalen Streit ein Ende zu setzen. Der Mann konnte auch nicht geltend machen, irrtümlich angenommen zu haben, zum Schlag berechtigt gewesen zu sein.

Landgerichts Köln (Az.: 24 O 399/06) 
[Quelle: Versicherungstip 30.10.2007 ]

Kfz-Haftpflichtversicherung: Schadensteilung bei Unfall mit unerfahrenem Automatikfahrer ( 25.10.2007 )

Steigt ein Autofahrer, der mit einem Automatik-Fahrzeug „nicht vertraut“ ist, 75 bis 100 Meter vor einer Ampel ,voll in die Eisen' , weil er mit dem linken Fuß – in der Vorstellung, eine Kupplung zu treten – kräftig zutritt, so hat er die Hälfte des Schadens zu tragen wenn ein Auffahrunfall resultiert. Ein Hintermann muss mit einem solchen Manöver nicht rechnen und kann deshalb – als an sich voll Verantwortlicher für einen Auffahrunfall – einen 50-prozentigen Bonus beanspruchen, so das Kammergericht Berlin (Az.: 12 U 470/05).

Kammergericht Berlin (Az.: 12 U 470/05)
[Quelle: Versicherungstip 25.10.2007 ]

Kfz-Haftpflichtversicherung: 10-12 % des Schadens normales Honorar für Gutachter ( 25.09.2007 )

Berechnet ein Kfz-Sachverständiger für die Begutachtung eines Schadens ein Honorar in Höhe von „etwa 10 Prozent“ der festgestellten Schadenshöhe, so „unterliegt dies keinem Bedenken und ist erstattungsfähig“, weil „nicht unangemessen“. Das Amtsgericht Recklinghausen (Az.: 55 C 142/06) kam zu diesem Ergebnis im Fall von 8.732 € festgestellten Sachschaden, wofür der Gutachter 966 € berechnete. Da „keinerlei Gebührenrichtlinien“ vorhanden seien, müsse im Streitfall auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden, die „im Bereich von 10 bis 12 Prozent“ lägen. Das Gericht berücksichtigte hier außerdem, dass zum Sachschaden noch eine Wertminderung von 2.500 € hinzukam.

Amtsgericht Recklinghausen (Az.: 55 C 142/06)
[Quelle: Versicherungstip 25.09.2007 ]

Krankenversicherung:Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld für "faktisch Alleinerziehende" ( 19.09.2007 )

Der gesetzliche Anspruch auf bis zu 20 Tage ,Kinderpflege-Krankengeld' pro Kalenderjahr, der Eheleuten sowie alleinerziehenden Elternteilen zusteht, wenn eine unter 12 Jahre altes Kind erkrankt ist und der Arbeitgeber keine Entgeldfortzahlung zu leisten hat, ist auch dann zu erfüllen, wenn Vater und Mutter sorgeberechtigt sind, aber sich getrennt haben und das Kind bei der Mutter lebt. Die Krankenkasse, hier die Hanseatische Ersatzkasse könne nicht argumentieren, es handele sich nicht um eine ,allein erziehende' Mutter, weil ja auch der Vater sorgeberechtigt sei. Das Bundessozialgericht (Az.: B 1 KR 33/06): Die Mutter erziehe das Kind „faktisch allein“, auch wenn sie die Personensorge gemeinsam mit dem Vater habe.

Bundessozialgericht (Az.: B 1 KR 33/06)
[Quelle: Versicherungstip 19.09.2007 ]

Kaskoversicherung: Schadensausfall bei Nichtnachweisbarkeit des Diebstahls ( 11.09.2007 )

Behauptet ein Wohnwagenbesitzer, dass aus seinem Gefährt ist die gesamte Inneneinrichtung gestohlen worden sei, sind aber keine Einbruchspuren festzustellen und haben die ,Diebe' das Mobiliar ,fachgerecht ausgebaut', so sprechen diese Indizien gegen einen Einbruchsdiebstahl. Das Oberlandesgericht Bamberg (Az.: 1 U 221/05) bestätigte die Auffassung der Kaskoversicherung: Die angeblich mitgenommenen Teile seien für Diebe „nahezu wirtschaftlich nutzlos“, weil allenfalls der Besitzer eines Caravans der gleichen Marke, der gleichen Ausstattung und des gleichen Baujahrs Freude daran gehabt hätte. Der sorgfältige Ausbau spreche ebenfalls gegen eine Diebestat, weil das „Entdeckungsrisiko für Kriminelle enorm“ gewesen sei.

Oberlandesgericht Bamberg (Az.: 1 U 221/05)
[Quelle: Versicherungstip 11.09.2007 ]

Rechtsschutzversicherung: keine Kostenübernahme bei Versäumnis der Kostenverteilung ( 05.09.2007 )

Hat ein Rechtsschutzversicherter in einem außergerichtlichen Vergleich über Gewährleistungsansprüche aus seinem Pkw-Kaufvertrag zwar sein angestrebtes Ziel erreicht, hat er es jedoch versäumt, zugleich eine Regelung über die Verteilung der Kosten zu treffen, so kann er laut Urteil des Amtsgericht Nürnberg (Az.: 14 C 11341/04) von seiner Rechtsschutzversicherung nicht verlangen, dass sie die auf ihn entfallenden Kosten trägt.

Amtsgericht Nürnberg (Az.: 14 C 11341/04)
[Quelle: Versicherungstip 05.09.2007 ]

Arbeitsrecht: Raucherpausen werden bei Verlassen des Arbeitsplatzes nicht bezahlt ( 05.09.2007 )

Haben Arbeitgeber und Betriebsrat eine Gleitzeitregelung getroffen, nach der die Mitarbeiter des Unternehmens das Zeiterfassungsgerät zu betätigen haben, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlassen, so kann der Arbeitgeber einseitig bestimmen, dass dies auch dann gilt, wenn Raucher (denen in diesem Betrieb das Rauchen nur in bestimmten Bereichen gestattet ist) eigens eingerichtete ,Raucher-Inseln' aufsuchen. Das Landesarbeitsgericht Hamm (Az.: 14 C 11341/04). „Ein Anrecht auf bezahlte Raucherpausen, die sich schnell auf eine halbe Stunde Arbeitsausfall pro Tag summieren können, gibt es nicht.“

Landesarbeitsgericht Hamm (Az.: 14 C 11341/04)
[Quelle: Versicherungstip 05.09.2007 ]

Kfz-Haftpflichtversicherung: Aufklärungspflicht des Autovermieters beim Preis ( 28.08.2007 )

Ein Autovermieter ist verpflichtet, einem Kunden, der nach einem unverschuldeten Unfall von ihm einen Mietwagen zum Unfallersatztarif angeboten bekommt, darüber aufzuklären, dass die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung möglicherweise nicht bereit ist, den (für einen solchen Tarif regelmäßig wesentlich überhöhten) Preis zu übernehmen und damit dem Kunden Differenzkosten blühen. Ansonsten hat der Autovermieter laut Bundesgerichtshof (Az.: XII ZR 53/05) dem Kunden den Schaden zu ersetzen, wenn sich die Versicherung sperrt, den höheren Preis zu tragen.

Bundesgerichtshof (Az.: XII ZR 53/05)
[Quelle: Versicherungstip 28.08.2007 ]

Steuerrecht: Pflegeleistung bzw. -kosten sind steuerlich absetzbar ( 07.08.2007 )

Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, so der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil (AZ III R 39/05). Maßgeblich ist, dass eine Pflegebedürftigkeit nachgewiesen wird und Pflegeleistungen tatsächlich angefallen sind. Dann greift die Ansetzbarkeit für jegliche Pflegestufe, also auch die Niedrigste.

Bundesfinanzhof (AZ III R 39/05)
[Quelle: Versicherungstip 07.08.2007 ]

Rentenversicherungsbeiträge: Einspruch ab Steuererklärung 2005 gegen Abzüge ( 10.04.2007 )

Hinsichtlich der unbeschränkten Abzugsfähigkeit von Rentenversicherungsbeiträgen werden Steuerbescheide bis 2004 vorläufig erlassen, so dass für diese Jahre ein Einspruch nicht erforderlich erscheint. Gibt es auf dem Steuerbescheid keinen Vorläufigkeitsvermerk oder man sich auf diesen nicht verlassen, kann man sich auch auf die vor dem BverfG anhängige Verfassungsbeschwerde (Az.: 2 BvR 325/07) berufen. Damit sind die Vorraussetzungen für ein Ruhen des Verfahrens gegeben. Wichtig: Ab 2005 ist ein Einspruch und ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens unbedingt erforderlich, wenn man von einer eventuell positiven Rechtssprechung profitieren möchte.

Verfassungsbeschwerde (Az.: 2 BvR 325/07)
[Quelle: Versicherungstip 10.04.2007 ]

Berufsunfähigkeit: Bezahlung der Rente erst nach ärztlicher Diagnose ( 27.02.2007 )

Nach aktueller Rechtssprechung des BGH (Az.: IV ZR 66/05) muss die private Versicherung im Falle der Berufsunfähigkeit erst ab dem Datum der konkreten ärztlichen Diagnose mit der Zahlung der monatlichen Renten beginnen. Entschieden wurde der Fall eines Maurers, dessen Arzt sieben Monate nach einem Fußbruch die Berufsunfähigkeit diagnostizierte. Zuvor wurde ärztlicherseits auf Arbeitsunfähigkeit mit Erwartung auf Besserung erkannt.

BGH (Az.: IV ZR 66/05)
[Quelle: Versicherungstip 27.02.2007 ]

Sozialversicherungspflicht-Stolperstein: Schadensersatz bei Falschprüfung ( 20.02.2007 )

Wer schlecht berät, der hat ein Haftungsproblem. Das gilt nicht nur für Versicherungsvermittler, sondern auch bei Steuerberatern, selbst wenn es um Sozialversicherungsrecht geht. Prüft der Steuerberater einer GmbH nicht, ob für einen neu eingestellten Mitarbeiter Sozialversicherungspflicht besteht, und zahlt er diese Beträge an die Sozialkassen, so muss der Steuerberater Schadensersatz leisten, wenn sich später herausstellt, dass der Mitarbeiter tatsächlich nicht sozialversicherungspflichtig war. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (Az.: 6 U 23/06) machte dem Steuerberater den Vorwurf, er häte zumindest darauf aufmerksam machen müssen, die Versicherungspflicht „von fachlicher Seite“ prüfen zu lassen.

Brandenburgische Oberlandesgericht (Az.: 6 U 23/06)
[Quelle: Versicherungstip 20.02.2007 ]