Urteile 2006

Nützliche Info zur Rechtssprechung aus dem Alltag (sortiert nach Veröffentlichung)

Kfz: keine Grundsätzliche Kasko-Ablehnung bei Unterschreitung Mindestprofiltiefe ( 31.10.2006 )

Kommt ein Autofahrer durch Aquaplaning von der Fahrbahn ab, so kann sein Vollkaskoversicherer den Ersatz der Reparaturkosten wegen geringfügiger Unterschreitung der Mindestprofiltiefe nicht verweigern. Zwar wurde durch einen Sachverständigen festgestellt, dass die 16 mm Mindestprofiltiefe der Reifen unterschritten war, jedoch nur geringfügig an einigen Stellen und maximal 0,2 mm. Damit könne dem Autofahrer keine grobe Fahrlässigkeit angelastet werden.
Landgericht Stuttgart (Az.: 220362/05)

Landgericht Stuttgart (Az.: 220362/05)
[Quelle: Versicherungstip 31.10.2006 ]

Kfz: Panne am Bahnübergang, nachfolgender PKW durch Schranke beschädigt ( 18.07.2006 )

An einem Bahnübergang kam ein Fahrzeug in Folge eines Defektes zum Stillstand, der Nachfahrende musste dadurch auf Höhe der Schranke anhalten. Als die beiden Fahrer den defekten PKW in Sicherheit schoben, senkte sich die Schranke und beschädigte das verlassene Fahrzeug des Hintermannes. Der Kfz-Haftpflichtversicherer des Liegengebliebenen wollte den Schadenersatz mit der Begründung verweigern, der Nachfahrende hätte warten müssen, bis der erste Wagen den Bahnübergang passiert habe. das Landgericht Limburg verurteilte den Versicherer zum Schadenersatz.

Landgericht Limburg (Az.: 3S2/05)
[Quelle: Versicherungstip 18.07.2006 ]

Kfz: im Schadensfall kann Gutachter frei gewählt werden ( 18.07.2006 )

Ein unschuldig in einen Unfall verwickelter Autofahrer kann zur Ermittlung der Schadenshöhe einen Sachverständigen seiner Wahl beauftragen. Er kann von der KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht dazu verpflichtet werden, den preiswertesten Gutachter ausfindig zu machen. Ein teures Gutachten ist von der Versicherung des Unfallgegners voll zu bezahlen. Nach Ansicht des Amtsgerichts Alsfeld kann es ein Laie in der Regel nicht abschätzen, welchen Zeit- und Materialaufwand ein Sachverständiger tatsächlich hat. Amtsgerichts Alsfeld (Az.: 30C303/05)

Amtsgerichts Alsfeld (Az.: 30C303/05)
[Quelle: Versicherungstip 18.07.2006 ]

GKV: keine Kostenerstattung von nicht anerkannten Behandlungsmethoden ( 11.07.2006 )

Läßt sich eine gesetzlich Krankenversicherte Krampfadern nach einer Methode entfernen, die nach den Richtlinien der Ärzte und Krankenkassen aufgrund des diagnostischen und therapeutischen Nutzen umstritten und deshalb nicht anerkannt ist, so besteht keine Anspruch auf Kostenerstattung durch die Krankenkasse. Die Patientin musste die Behandlungskosten in Höhe von 750 Euro selbst tragen. Die Entscheidung das Thüringer Landssozialgerichts basierte zudem auf dem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse, dass die angewandte Methode nicht erforderlich war, sondern eine konventionelle Behandlung gereicht hätte. Thüringer Landessozialgerichts (Az.: L6 KR 132/03)

Thüringer Landessozialgerichts (Az.: L6 KR 132/03)
[Quelle: Versicherungstip 11.07.2006 ]

Kaskoversicherung: Diebstahl aus Cabrio ( 11.07.2006 )

Nachdem bei einem Cabrio eine Fensterscheibe eingeschlagen und der darin befindliche CD-/MP3-Player gestohlen wurde, musste der Cabrio-Besitzer den Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko unliebsam kennenlernen. Denn die vorhandene Teilkasko übernahm den Schaden für den Player und die Scheibe, für die von den Dieben verursachten Kratzer im Lack und Schlitze im Verdeck wurde indes kein Schadensersatz geleistet. Auf diesen Vandalismus-Schäden blieb der Cabrio-Liebhaber sitzen, da er keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte. Diese Schadensregulierung wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt. Auch wenn die Prämie höher ist, sollte man bei seinem ggf. teuren "Schmuckstück" an dem gewünschten Versicherungsschutz nicht sparen. Bundesgerichtshof (Az.: IV ZR212/05)

Bundesgerichtshof (Az.: IV ZR212/05)
[Quelle: Versicherungstip 11.07.2006 ]

Rentenversicherungspflicht bei Selbständigkeit ( 11.07.2006 )

Eine selbständige Lehrerin ist trotz Tätigkeit für mehrere Auftraggeber in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Das Bundessozialgericht hält es nicht für verfassungswidrig, dass das Gesetz die Versicherungspflicht für selbständig Tätige differenziert regelt, einerseits für bestimmte Berufsgruppen, wie für Lehrer- und andererseits allgemein für selbständig Tätige.Bundessozialgericht (Az.: B12RA4/05R)

Bundessozialgericht (Az.: B12RA4/05R)
[Quelle: Versicherungstip 11.07.2006 ]

Krankengeld: nach erster Arbeitsaufnahme arbeitsunfähig erkrankt ( 06.07.2006 )

Nach dem Wortlaut des Gesetzes werden zur Berechnung des Krankengeldes die abgerechneten Lohnzeiträume herangezogen. Dem Bundessozialgericht (BSG) lag nun ein Fall zur Entscheidung vor, bei dem der Arbeitnehmer ein neues Arbeitsverhältnis begonnen hatte um im Laufe des ersten Monats arbeitsunfähig krank wurde. Da für den Fall einer "frühen" Arbeitsunfähigkeit nach erster Arbeitsaufnahme im Gesetz nichts konkret geregelt ist, schlossen die BSG-Richter die Lücke im Wege der Auslegung: Das Krankengeld ist nach dem bis dahin erzielten Arbeitsverdienst zu berechnen, obwohl das Entgelt vom Arbeitgeber noch nicht "abgerechnet" wurde. Das Nachsehen hatte damit der Versicherte, der gerne den Lohnabrechnungszeitraum aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis herangezogen hätte, da er dort mehr verdient hatte. Bundessozialgericht (AZ.:B1 KR19/05R)

Bundessozialgericht (AZ.:B1 KR19/05R)
[Quelle: Versicherungstip 06.07.2006 ]

Prämienverzug: Leistungsausfall nur bei Nachweisbarkeit des Empfangs von Mahnungen ( 06.06.2006 )

Den Beitrag für seine Kfz-Haftpflicht und seine Vollkaskoversicherung zahlte ein Autofahrer mehr als vier Monate zu spät. Zwischen dem Fälligkeitstermin und der Zahlung verursachte er einen Verkehrsunfall. Aufgrund des Prämienverzugs sah sich der Versicherer leistungsfrei. Das Landgericht Düsseldorf (Az.: 20 S 82/04) bestätigte diese Leistungsfreiheit nicht. Denn der Versicherer konnte nicht nachweisen, dass das computermäßig erstellte Mahnschreiben bzgl. Der ausstehenden Prämien dem Versicherten auch zugegangen ist. Der Versicherer könne sich nicht darauf berufen, dass die Verlustwahrscheinlichkeit von Briefen auf dem Postweg gegen Null tendiere, so die Düsseldorfer Richter. Landgericht Düsseldorf (Az.: 20 S 82/04)

Landgericht Düsseldorf (Az.: 20 S 82/04)
[Quelle: Versicherungstip 06.06.2006 ]

KFZ: Betriebsgefahr mindert den Ersatz ( 06.06.2006 )

Mit satten 200 km/h war ein Autofahrer unterwegs, als es knallte. Allerdings auf einem Autobahnabschnitt ohne Geschwindigkeitsbegrenzung und mit einem ausreichenden Abstand zum Vordermann. Ein LKW-Fahrer hatte einen Reifen verloren, dem der Vorrausfahrende Schnellfahrer zwar durch ein Lenkmanöver noch ausweichen konnte, dem Nachfolger war jedoch die Sicht versperrt. Der Lkw-Fahrer wollte sich zu dem Schaden nicht heranziehen lassen. Doch das Thüngringische Oberlandesgericht (Az.: 8 U 28/05) bestätigte eine Schuld des Brummifahrers. Die hohe Geschwindigkeit allein spräche nicht für die Schuld des Autofahrers, da er durch den eingehaltenen Sicherheitsabstand seine Pflichten erfüllt hatte und nicht verbotswidrig schnell unterwegs war. Aufgrund der erhöhten Betriebsgefahr infolge des hohen Tempos wurde der Schadenersatz jedoch auf 70 % reduziert.

Thüngringische Oberlandesgericht (Az.: 8 U 28/05)
[Quelle: Versicherungstip 06.06.2006 ]