Urteile 2005

Nützliche Info zur Rechtssprechung aus dem Alltag (sortiert nach Veröffentlichung)

Kfz-Teilkasko: Vandalismusschäden nach Diebstahl an Fahrzeugen ( 13.12.2005 )

Nachdem ein Dieb den Wagen eines Autofahrers aufgebrochen und das Autoradio samt MP-3-Player entwendet hatte, ließ er seinen - wohl aufgrund der mageren Ausbeute entstandenen - Frust an dem Fahrzeug aus. Er beschädigte den kompletten Lack und trat Beulen in die Karosserie. Der Teilkaskoversicherer ersetzte die gestohlenen Teile und die durch den Aufbruch entstandenen Schäden. In Bezug auf die weiteren Beschädigungen sprach das Oberlandesgericht Bamberg den Versicherer von der Leistung frei, weil er für Vandalismus nicht einstehen müsse.

Oberlandesgericht Bamberg (Az. 1 U 35/05)
[Quelle: Versicherungstip 13.12.2005 ]

Angabe Rückkaufswert der Kapitalleben nicht zwingend für Prozeßkostenhilfe ( 27.09.2005 )

Kann eine Prozeßpartei die Kosten für ein Gerichtsverfahren nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen, so steht ihr in der Regel Prozeßkostenhilfe zu. Dabei wird bei der Berechnung des Vermögens eine Kapitallebensversicherung mit ihrem Rückkaufswert berücksichtigt. Dies allerdings nicht. so das Amtsgericht Pforzheim, wenn diese in "erforderlichem" Umfang der Altersvorsorge dient. Amtsgericht Pforzheim (Az. 5F162/04)

Amtsgericht Pforzheim (Az. 5F162/04)
[Quelle: Versicherungstip 27.09.2005 ]

KFZ: Abtretung der Ansprüche ist kein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetzt ( 27.09.2005 )

Eine Autoreparaturwerkstatt ließ sich den Anspruch eines Autofahrers gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners sicherheitshalber abtreten. Der Bundesgerichtshof wertete dies nicht als Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz. Die Werkstatt erledige damit keine Rechtsangelegenheiten des Kunden, der sich ohnehin unabhängig von der Abtretung um seine Ansprüche kümmern müsse, sonder "besorge eigene Angelegenheiten". Das gelte selbst dann, wenn die Werkstatt einen Rechnungsrestbetrag - nach Zahlungsverweigerung durch den Kunden - direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung einklage.

Bundesgerichtshof (Az.VIZR173/04)
[Quelle: Versicherungstip 27.09.2005 ]

KFZ-Haftpflicht: vorsätzlich herbeigeführter Unfall durch unnötiges Bremen ( 27.09.2005 )

Ein Autofahrer bremste seinen PKW im fließenden Verkehr von 40 km/h bis zum Stand ab, weil der hinter im Fahrende ihn angeblich durch das Zeigen eines gestreckten Mittelfingers zur Vollbremsung provoziert hatte. Der direkt nachfolgende Fahrzeugführer konnte seinen Wange noch rechtzeitig zum Stehen bringen, jedoch fuhren die nächsten beiden Autos auf. Das Oberlandesgericht Nürnberg urteilte, der unnötig Bremsende habe den Unfall vorsätzlich herbeigeführt. Damit mußte nicht dessen Kfz-Haftplichtversicherung, sonder er selbst für die Schäden an den Autos einstehen.
Oberlandesgericht (Az. 2U2712/04)

Oberlandesgericht (Az. 2U2712/04)
[Quelle: Versicherungstip 27.09.2005 ]

Kfz: Bei grober Fahrlässigkeit muss die Vollkaskoversicherung nicht leisten ( 23.08.2005 )

Die Mißachtung eines Stopschildes ist genauso schwerwiegend wie das Fahren über eine rote Ampel. Der Autofahrer handelte grob fahrlässig, wie das Oberlandesgericht Köln urteilte, so dass die Vollkaskoversicherung nicht leisten muss.
Oberlandesgericht Köln (Az. 9U91/04)

Oberlandesgericht Köln (Az. 9U91/04)
[Quelle: Versicherungstip 23.08.2005 ]

Kfz-Haftpflicht: Haushaltsführung "unfallbedingt eingeschränkt" ( 23.08.2005 )

Durch einen Trümmerbruch am linken Arm wurde eine Frau in der Haushaltsführung "unfallbedingt eingeschränkt". Von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung bekam die Unfallgeschädigte daher eine Rente. Nach 10 Jahren kündigte der Versicherer das Dauerschuldverhältnis, da sich die Verhältnisse wesentlich geändert hatten. das Oberlandesgericht Hamm bestätigte diese Vorgehensweise, weil der von der Frau zu bewältigende Haushalt sich von 124 qm großen Wohnung mit fünf zu versorgenden Personen auf 75 qm und zwei Personen reduziert hatte.
Oberlandesgericht Hamm (Az. 9U128/04)

Oberlandesgericht Hamm (Az. 9U128/04)
[Quelle: Versicherungstip 23.08.2005 ]

Unfall: Leistungsbegrenzung der gesetzlichen Unfallversicherung ( 23.08.2005 )

Als ein Sohn die Dachrinne am Hause seiner Mutter reparierte, stürzte er ab und zog sich eine Querschnittslähmung zu. Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte das Leistungsbegehren des Verunglückten ab. Er sei nicht wie ein Beschäftigter tätig gewesen, sonder als Selbständiger. Auch das Bundessozialgericht erkannte keine Leistungspflicht der Unfallkasse. Der Mann könne nicht argumentieren, dass von seiner Mutter "beauftragt" worden sei, wenn nur er über die handwerklichen Kenntnisse verfüge und somit nicht - wie sonst Arbeitnehmer - weisungsgebunden war. Wie so oft zeigt sich, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur einen schmalen Bereich abdeckt. Mit einer privaten Unfallversicherung wäre dagegen das gesamte Spektrum des täglichen Lebens abgesichert.

Bundessozialgericht (Az.:P2 U 35/04R)
[Quelle: Versicherungstip 23.08.2005 ]

KFZ: Schadensregulierung trotz Obliegenheitsverletzung ( 19.04.2005 )

Ein kaskoversicherter Autobesitzer meldet seinen Wagen als gestohlen, gab aber im Schadensmeldeformular nicht an, dass er ein halbes Jahr zuvor bereits einen Kaskoschaden hatte. Trotz der objektiv vorliegenden Obliegenheitsverletzung könne, so der Bundesgerichtshof der Versicherer dennoch die Schadensregulierung nicht versagen. Die Versicherung hatte Kenntnis von dem Schaden, war also auf die Angabe gar nicht angewiesen. Zudem wurde das Schadensformular auf telefonische Befragung vom Versicherungsvertreter ausgefüllt und später nur noch vom Versicherten unterschrieben.

Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 239/03
[Quelle: Versicherungstip 19.04.2005 ]

Berufsunfähigkeitsrente auch wenn kein Einkommensausfall entstanden ist ( 19.04.2005 )

Nach mehreren Bandscheibenvorfällen nahm der kaum noch arbeitsfähige Konditormeister starke, auf Dauer gesundheitsschädliche Schmerzmittel und hielt den Betrieb dank Einsatz seiner Geschwister vorübergehend aufrecht. Einen Konditorgesellen einzustellen, war angesichts der wirtschaftlichen Situation des Betriebes nicht möglich. Schön blöd, dachte wohl der Versicherer, wenn durch die schmerzhafte Umorganisation kein Einkommensausfall entsteht, und verweigerte die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Dem widersprach das Saarländische Oberlandesgericht: Diese Tortur sei ihm auf Dauer nicht zuzumuten, der Versicherer müsse zahlen.

Saarländische Oberlandesgericht (Az. 5U451/02-58)
[Quelle: Versicherungstip 19.04.2005 ]

KFZ: Nicht jeder Wildunfall ist versichert ( 13.04.2005 )

Ein Autofahrer ist nicht in jedem Fall gegen Wildunfälle versichert. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Urteil.
Vielmehr gelte der Versicherungsschutz nur bei Zusammenstößen mit so genanntem Haarwild, das im Bundesjagdgesetzt ausdrücklich aufgezählt sei. Dazu gehörten Rotwild und Damwild.
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Fahrzeughalters gegen seine Teilkaskoversicherung ab. Der Kläger hatte bei einem Urlaub in Norwegen mit seinem Wagen einen Unfall erlitten, weil ihm nach Angaben ein Rentier in das Fahrzeug gelaufen war. Die Versicherung weigerte sich jedoch, den Schaden zu bezahlen.
Nach ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen greife der Versicherungsschutz nur bei Unfällen mit bestimmten Haarwildarten, heißt es in dem in der Zeitschrift "recht und schaden" veröffentlichten Urteil. Nach Auffassung des OLG ist es durchaus zulässig, wenn die Versicherung den Schutz auf bestimmte Wildtierarten beschränke, die in Deutschland regelmäßig anzutreffen seien.

Oberlandesgericht Frankfurt (Az: 7U 190/02)
[Quelle: Presseauszug aus Handelsblatt, 13.04.2005]

Berufsunfähigkeitsversicherung: Angaben über Vorerkrankungen zwingend ( 12.04.2005 )

Ein Fliesenleger erwartet in Folge starker Rückenprobleme eine Rente von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Die wollte jedoch nicht zahlen, weil der Versicherte bei Vertragsabschluss eine Vorerkrankung an der Wirbelsäule verschwiegen habe. Der Betroffene erklärte dazu, dass ihm die Kenntnis über die medizinischen Fachausdrücke fehle und er deshalb keine Angaben gemacht habe. Das Oberlandesgericht Frankfurt vertrat demgegenüber die Auffassung, dass der Mann die entsprechenden Fragen laienhaft in der Alltagssprache habe beantworten müssen. Wer bei Abschluss seines Versicherungsvertrags eine Erkrankung verschweigt, kann dies also nicht mit dem Hinweis auf die fehlende Kenntnis der medizinischen Fachausdrücke entschuldigen. - Kunden, die "online" alles selber machen wollen, begeben sicher gerade bei PKV- und BU-Versicherungen auf das gefährliche Glatteis "vorvertragliche Anzeigpflichtverletzung". Ein guter Versicherungsvermittler hätte dem Fliesenleger das teure späte Erwachen erspart.

Oberlandesgericht Frankfurt (Az: 7U230/01)
[Quelle: Versicherungstip 12.04.2005 ]

Einstufung der privaten Pflegeversicherung nicht immer gleich mit der gesetzlichen ( 12.04.2005 )

Wenn die private Pflegeversicherung eine Einstufung in die Pflegestufe I vornimmt, so kann die Prüfung der gesetzlichen Krankenversicherung ein anderes Ergebnis zeigen. Ein junger Mann erhielt Pflegegeld nach der Pflegestufe I aus der privaten Pflegeversicherung des Vaters. Da der Betroffene in einer Behindertenwerkstatt tätig war, war er auch Mitglied der gesetzlichen Regelversicherung. Der Medizinische Dienst Krankenversicherung stellt fest, dass ein durchschnittlicher täglicher Pflegebedarf von 28 Minuten vorlag, jedoch wird die Pflegestufe I erst ab 90 Minuten anerkannt. Das Bundessozialgericht bestätigte die Ablehnung, die gesetzliche Pflegeversicherung muss die Einstufung der Privaten nicht übernehmen.

Bundessozialgericht (Az. B 3P3/03 R)
[Quelle: Versicherungstip 12.04.2005 ]

Privathaftpflicht: Kinder unter sieben Jahren nur bedingt haftbar ( 11.04.2005 )

Das Kind war am Schadentag noch keine sieben Jahre alt. Kinder dieser Altersgruppe müssen selbst keinen Schadenersatz leisten. So steht es in §828 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Der Gesetzgeber meint, dass Kinder in diesem Alter Schäden nicht zu verantworten haben.
Es wird geprüft, ob die Eltern für den Schaden aufkommen müssen.
Dies wäre nur der Fall, wenn das Kind nicht ausreichend beaufsichtigt wurde.
Diese für den Geschädigten sehr ungünstige Folge ist gesetzlich bewusst so geregelt. Eltern sollen mit der Aufsicht von Kindern nicht überfordert werden. Außerdem würden überspannte Anforderungen dazu führen, dass Kinder sich nicht ausreichend frei entwickeln können. Schäden, die trotz ausreichender Aufsicht entstehen, gehen daher zu Lasten des Geschädigten.

§828 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
[Quelle: DBV-Winterthur Versicherung 11.04.2005]

Kein Schadenersatz, wenn der Zebrastreifen blindlinks betreten wird ( 08.03.2005 )

Eine Frau spazierte auf einem Bürgersteig und betrat, ohne dies vorher zu erkennen zu geben, unvermittelt den nahen Zebrastreifen. Ein Pkw-Fahrer mit Anhänger konnte nicht mehr rechtzeitig anhalten, obwohl er nu 30 km/h statt der erlaubten 50 km/h fuhr. Dem Ansinnen der Frau auf Schadenersatzanspruch erteilte die KFZ-Haftpflichtversicherung des Autofahrers eine Ablehnung. Das Oberlandesgericht Hamm vertrat ebenfalls die Meinung, dass die Frau den Zebrastreifen nicht blindlinks hätte betreten dürfen.

Oberlandesgericht Hamm (Az. 6 U 39/03)
[Quelle: Versicherungstip 08.03.2005 ]

Hausratversicherung: Datenverlust in folge eines Blitzeinschlags ( 08.02.2005 )

In Folge eines Blitzschlags gab es einen Überspannungsschaden an einem Computer mit Kunden-Datenverlust. Der Besitzer wollte von seinem Hausratversicherer den Schaden ersetzt bekommen, Die Ablehnung des Versicherers teilte das Landgericht Stuttgart. Nur der Computer sei versichert, für Software hätte eine Elektronik-Versicherung abgeschlossen werden müssen. Landgericht Stuttgart (Az: 5 S 106/04)

Landgericht Stuttgart (Az: 5 S 106/04)
[Quelle: Versicherungstip 08.02.2005 ]

Gesetzliche Krankenversicherung im Ausland ( 08.02.2005 )

Ein gesetzlich krankenversichertes Rentnerehepaar hielt sich rund sieben Monate im Jahr in Deutschland auf, die restliche Zeit verbrachte es auf Teneriffa. Nach einem Leistungsanspruch gab es Probleme mit der Deutschen Krankenkasse. Die Erstattung der Kosten für in Spanien in Anspruch genommene ärztliche Leistungen verweigerte die GKV, weil der "Leistungsbringer" auf der spanischen Insel nicht zugelassen ist. Diese Haltung bestätigte das Bundessozialgericht. 
Es sei unerheblich, dass die in Anspruch genommenen Anwendungen (Massage, Gymnastik etc.) von einem deutschen Arzt verordnet worden seien.

Bundessozialgericht (Az.: B 1 KR 33/02 R)
[Quelle: Versicherungstip 08.02.2005 ]

KFZ: Angabe der Vorschäden beim Schadensfall erforderlich ( 08.02.2005 )

Ein Autobesitzer gab nach einem selbst verschuldeten Unfall im Schadenmeldungsformular nicht an, dass er wenige Monate zuvor schon einen Schaden an diesem Wagen mit der Gesellschaft abgerechnet hatte. Statt der Summe aus der Vollkasko-Versicherung hielt ihm der Versicherer dies als Obliegenheitsverletzung unter die Nase und verweigerte die Leistung. Das Oberlandesgericht Oldenburg hielt dies in dem konkreten Fall für nicht gerechtfertigt. Die Versicherung hätte den Vorfall aus ihren Akten leicht entnehmen können. Zudem habe dem Versicherten nicht nachgewiesen werden können, dass er die Gesellschaft bewusst täuschen wollte, um einen höheren Schadenersatz zu erlangen.
Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 3 U 43/04)

Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 3 U 43/04)
[Quelle: Versicherungstip 08.02.2005 ]