Urteile 2004

Nützliche Info zur Rechtssprechung aus dem Alltag (sortiert nach Veröffentlichung)

Reise: Flugangst als Rücktrittsgrund ( 15.12.2004 )

Bekommt ein Reisender kurz vor dem Flug plötzlich Angstzustände und kann deswegen nicht mitfliegen, darf er für die Erstattung der Kosten seine Reiserücktrittskosten-Versicherung in Anspruch nehmen. Das entschied das Landgericht Koblenz.
Ein Passagier bekam kurz vor dem Abflug plötzlich Schweißausbrüche und heftiges Gliederzittern. Der Flughafenarzt riet ihm deshalb von der Reise ab. Der Versicherer wollte zunächst nicht zahlen. Das Gericht sah das anders. Er müsse in jedem Fall zahlen, wenn ein Arzt wegen der Flugangst von der Reise abgeraten habe.

Landgericht Koblenz (Az. 14S362/03)
[Quelle: "Finanztest" 15.12.2004]

Vollkasko: Kein Schutz mit Sommerreifen ( 15.12.2004 )

Autofahrer, die bei Temperaturen unter sieben Grad mit Sommerreifen unterwegs sind, riskieren bei einem Unfall den Schutz ihrer Kaskoversicherung. Dies gilt sogar, wenn sie Schneeketten auf die Sommerreifen aufgezogen haben, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt.
Sommerreifen haben trotz Schneeketten "keine Seitenführungskräfte", so der Richter. Das Auto kann im Winter leicht von der Fahrbahn abkommen.
Weil der Fahrer "grob fahrlässig" handelte, muss die Kaskoversicherung den Schaden an seinem Auto nicht bezahlen. Für Schäden an anderen Fahrzeugen kommt die Haftpflichtversicherung auf.

Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 3U186/02)
[Quelle: "Finanztest" 15.12.2004]

KFZ: "Rotsünder" nicht zwangsläufig grob fahrlässig ( 12.10.2004 )

Eine Autofahrerin hielt an einer roten Ampel, setzte ihre Fahrt jedoch fort, bevor die Lichtzeichenanlage auf grün umgesprungen war. Sie verursachte damit einen Unfall, den resultierenden Schaden wollte die Vollkaskoversicherung nicht begleichen. Das Landgericht Köln urteilte jedoch, dass der Verkehrsverstoß nicht als grob, sondern als leicht fahrlässig zu bewerten und damit die Leistungspflicht nicht beeinträchtigt sei.
Landgericht Köln (Az: 24 O 188/03)

Landgericht Köln (Az: 24 O 188/03)
[Quelle: Versicherungstip 12.10.2004 ]

Hausrat: "Spaziergang" nicht zwangsläufig grob fahrlässig ( 05.10.2004 )

Trotz eines anstehenden Spaziergangs mit seinem Hund schaltete ein Mieter die in der Wohnung liegende Heizdecke nicht ab. Es kam zu einem technischen Defekt und infolgedessen zu einem Wohnungsbrand. Die Hausratversicherung wollte wegen grob Fahrlässigkeit nicht zahlen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte jedoch, das Verhalten des Mieters sei nur leicht fahrlässig gewesen, mit einem technischen Defekt der Heizdecke hätte der Mieter nicht zwingend rechnen müssen. Oberlandesgericht Düsseldorf (Az: 24 U 225/03)

Oberlandesgericht Düsseldorf (Az: 24 U 225/03)
[Quelle: Versicherungstip 05.10.2004 ]

Arztrechnung - "prüfbare" Rechnung muss bezahlt werden ( 14.09.2004 )

Ein Patient, der wegen eines Bandscheibenvorfalls bei einem Arzt in Behandlung war und operiert worden ist, muss die Rechnung des Mediziners auch dann begleichen, wenn sie mit einem 2,5-fachen Steigerungssatz angesetzt ist und die (ab "2,4" notwendige) Begründung nur in knappen Stichworten vorliegt. Kann die private Krankenkasse die Rechnung prüfen, was das Landgericht München I als gegeben ansah, so ist sie zu bezahlen.
(Landgericht München I Az: 9 S 6337/03)

(Landgericht München I Az: 9 S 6337/03)
[Quelle: Versicherungstip 14.09.2004 ]

Reisegepäckversicherung - Leistungsverweigerung bei nicht Angabe von Vorschäden ( 14.09.2004 )

Weil die Angabe zu Vorschäden in einem Fragebogen einer Reisegepäckversicherung "eine erhebliche Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der Schadenmeldung des Versicherungsnehmers" hat, kann einer Frau, die die Frage nach Vorschäden verneint, obwohl sie erst ein Jahr zuvor bei einer anderen Versicherungsgesellschaft einen Gepäckverlust regulieren ließ, die Leistung verweigert werden.
(Amtsgericht München Az: 222 C 5082/04)

(Amtsgericht München Az: 222 C 5082/04)
[Quelle: Versicherungstip 14.09.2004 ]

Leistungsbegrenzung bei der privaten Krankenversicherung ( 07.09.2004 )

Die Vereinbarung in einem privaten Krankenversicherungsvertrag, nach der die kalenderjährliche Zahl von psychotherapeutischen Behandlungen auf 30 begrenzt ist, ist gültig, da der Versicherte durch die Klausel nicht unangemessen benachteiligt wird. Der Versicherer habe ein berechtigtes Interesse ein "besonders schwer kalkulierbares Kostenrisiko zu begrenzen".
(Bundesgerichtshof Az: IV ZR 257/03)

(Bundesgerichtshof Az: IV ZR 257/03)
[Quelle: Versicherungstip 07.09.2004 ]

Berufskrankheit: Berufsgenossenschaft muss Berufskrankheit anerkennen ( 07.09.2004 )

Eine Friseurin gab ihren Beruf auf, weil sie trotz intensiver Pflege der Hände und dem (wenn auch nicht immer regelmäßigen ) Tragen von Handschuhen an starken Ekzemen litt. Diese wurden durch die Haarwaschmittel hervorgerufen. Die Berufsgenossenschaft wollte ihr Leiden nicht als Berufskrankheit anerkennen und keine Rente bewilligen. Das Sozialgericht Reutlingen verurteilte die BG zur Zahlung, zumal auch eine Hautklinik bestätigte, dass die Krankheit auf den Beruf zurückzuführen sei.

(Sozialgericht Reutlingen Az: S 11 U 3181/02)
[Quelle: Versicherungstip 07.09.2004 ]

Auto geklaut als Folge eines Rucksackdiebstahls: nicht grob fahrlässig ( 07.09.2004 )

Der Mieter eines PKW legte die Autoschlüssel in seinen Rucksack, den er während einer Kneipentour neben seinem Stuhl in der Gaststätte abstellte. Der Rucksack wurde gestohlen, anschließend auch das Auto. Das OLG Düsseldorf wertete dies nicht als grob fahrlässig, da die Gefahr eines Fahrzeugdiebstahls nicht auf der Hand lag. Die Kasko-Versicherung musste den Schaden übernehmen.
(Oberlandesgericht Düsseldorf Az: 10 U 191/03)

(Oberlandesgericht Düsseldorf Az: 10 U 191/03)
[Quelle: Versicherungstip 07.09.2004 ]

Bankrecht: Kein Recht für Gebühren bei Depottransfers ( 07.09.2004 )

Banken und Sparkassen haben nicht das Recht, für die Übertragung von Wertpapierdepots Gebühren zu kassieren. Das gilt auch dann, wenn der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geldinstituts akzeptiert hat, in denen für jeden Transfer eines Postens 17,98 € berechnet werden. Die AGB-Klausel stelle so "eine missbräuchliche Verfolgung eigener Interessen" dar.
(Oberlandesgericht Köln Az: 13 U 224/03)

(Oberlandesgericht Köln Az: 13 U 224/03)

(Oberlandesgericht Köln Az: 13 U 224/03)
[Quelle: Versicherungstip 07.09.2004 ]

Sturmschäden bei der Teilkaskoversicherung ( 31.08.2004 )

Grundsätzlich zahlt eine KFZ-Teilkaskoversicherung nur dann einen Sturmschaden an einem PKW, wenn der Wind unmittelbar auf das Fahrzeug einwirkt. Eine mittelbare Einwirkung einer Böe (hier verriss der Fahrzeugführer das Lenkrad und kam von der Straße ab) wird nicht reguliert. Ausnahme: Der Wind ist so stark, dass er die Haftkraft des Autos auch ohne Steuermann überwinden kann.
(Landgericht Chemnitz Az: 6 S 98/02)

(Landgericht Chemnitz Az: 6 S 98/02)
[Quelle: Versicherungstip 31.08.2004 ]

Kilometerstand nach Diebstahl ungenau angeben, keine Versicherungsleistung ( 10.08.2004 )

Nach dem Diebstahl seines Wagens gab der Bestohlene bei seiner Kasko-Versicherung in der Schadenanzeige einen zu niedrigen Kilometerstand an. Die Falschangabe kam heraus, das Kammergericht Berlin sah darin eine Obliegenheitsverletzung mit der Folge, dass die Versicherung den Schaden nicht begleichen muss. (Kammergericht Berlin Az: 6 U 298/01)

(Kammergericht Berlin Az: 6 U 298/01)
[Quelle: Versicherungstip 10.08.2004 ]

Reisegepäckversicherung: Handtasche auch kurz aus den Augen ist grob fahrlässig ( 10.08.2004 )

Hängt die Handtasche einer Frau an dem Handgriff des Gepäckwagens in einer Gepäckhalle am Flughafen und lässt sowohl sie als auch ihr Ehemann die Handtasche einen Augenblick aus den Augen, so muss die Reisegepäckversicherung für den Schaden nicht aufkommen. Das Paar handelte grob fahrlässig, weil insbesondere Handtaschen lückenlos zu beobachten sind. (Amtsgericht Goslar Az: 8 C 285/03)

(Amtsgericht Goslar Az: 8 C 285/03)
[Quelle: Versicherungstip 10.08.2004 ]

Reisegepäckversicherung: Fenster "auf Kipp" lässt Versicherung kalt ( 13.07.2004 )

Werden in einem gemieteten Ferienhaus die Fenster im Erdgeschoss "auf Kipp" gestellt und räumen Diebe die Parterreräume leer, während sich die Urlauber im Obergeschoss aufhalten, muss die Reisegepäckversicherung wegen grober Fahrlässigkeit nicht leisten - auch wenn es an diesem Abend sehr schwül war.
(Landgericht Duisburg, 24 (4) S 378/95)

(Landgericht Duisburg, 24 (4) S 378/95)
[Quelle: Versicherungstip 13.07.2004 ]

Hausratversicherung: Gekipptes Fenster nicht "grob fahrlässig" ( 13.07.2004 )

Wer einen Flügel vom Doppelfenster "auf Kipp" stehen lässt und sich 2 1/2 Stunden lang nicht in der Wohnung befindet, hat nicht "grob fahrlässig" gehandelt, so dass bei einem Diebstahl in dieser Zeit die Hausratversicherung leisten muss. (Oberlandesgericht Hamm, 20 U 198/91)

(Oberlandesgericht Hamm, 20 U 198/91)
[Quelle: Versicherungstip 13.07.2004 ]

ausratversicherung: Einmal "kipp" ist keinmal ( 13.07.2004 )

Lässt ein Parterrebewohner, der sonst sehr sorgfältig darauf achtet, dass beim Verlassen der Wohnung alle Fenster geschlossen sind, versehentlich ein Fenster "in Kippstellung" stehen, so muss die Hausratversicherung einen dadurch begünstigten Diebstahl entschädigen. (Oberlandesgericht Nürnberg, 8 U 126/92)

(Oberlandesgericht Nürnberg, 8 U 126/92)
[Quelle: Versicherungstip 13.07.2004 ]

Hausratversicherung: Wer nur lüftet, der bekommt Schäden ersetzt ( 13.07.2004 )

Lässt eine Wohnungsinhaberin ihr von der Strasse nicht einsehbares Wohnzimmer über Nacht zum Lüften "auf Kipp", so muss die Hausratversicherung den Schaden übernehmen, wenn durch dieses Fenster trotz Anwesenheit der Bewohnerin eingebrochen und "Beute gemacht" wird. (Landgericht Gießen, 4 O 585/00)

(Landgericht Gießen, 4 O 585/00)
[Quelle: Versicherungstip 13.07.2004 ]

Hausratversicherung: "Lüftungsstellung" lässt Anspruch nicht fliegen ( 13.07.2004 )

Auch wenn eine Frau ihr Haus länger verlässt, als ursprünglich geplant (hier: für einen 20minütigen Spaziergang mit ihrem Hund), da sie Bekannte trifft, mit denen sie "spontan" in eine Gaststätte geht, und hat sie ihr Fenster "auf Kipp" gelassen, so kann die Versicherung die Zahlung nicht mit der Begründung verweigern, sie hätte grob fahrlässig gehandelt, wenn Einbrecher in der Zwischenzeit ihre Wohnung ausgeräumt haben. (Oberlandesgericht Hamm, 20 U 149/98)

(Oberlandesgericht Hamm, 20 U 149/98)
[Quelle: Versicherungstip 13.07.2004 ]

Hausratversicherung: Fenster auf Kipp nicht unbedingt grob fahrlässig ( 13.07.2004 )

Wer nur für kurze Zeit seine Wohnung verlässt und die Fenster in Kippstellung belässt, handelt nicht unbedingt grob fahrlässig, so dass sich die Hausratversicherung nach einem Einbruch nicht generell weigern darf, den Schaden zu regulieren; es müssen vielmehr "sämtliche Umstände des Einzelfalls" berücksichtigt werden. (Oberlandesgericht Hamm, 20 U 134/95)

(Oberlandesgericht Hamm, 20 U 134/95)
[Quelle: Versicherungstip 13.07.2004 ]

Hausratversicherung: Wurde Fenster vom Dieb "auf Kipp" gestellt? ( 13.07.2004 )

Lässt ein Parterrebewohner während seiner Abwesenheit Fenster "auf Kipp" stehen, so handelt er grob fahrlässig und hat bei einem Einbruchdiebstahl keinen Anspruch auf Ersatz aus der Hausratversicherung. Das gilt nicht, wenn die Möglichkeit besteht, dass erst der Dieb das Fenster "gekippt" hat und dann eingestiegen ist. (Oberlandesgericht Hamm, 20 U 238/96)

(Oberlandesgericht Hamm, 20 U 238/96)
[Quelle: Versicherungstip 13.07.2004 ]

Hausratversicherung: Am helllichten Tag acht Stunden "wegbleiben" ( 13.07.2004 )

Auch wenn ein Wohnungsbesitzer acht Stunden außer Haus und ein Fenster auf Kippstellung war, darf die Hausratversicherung die Leistung nicht verweigern, wenn die Diebe am Tag über ein Gerüst einsteigen. Wegen des Entdeckungsrisikos der Täter hat der Versicherte nicht grob fahrlässig gehandelt. Ferner konnte nicht nachgewiesen werden, ob der Dieb nicht schon nach kurzer Zeit eingestiegen ist; kurze Abwesenheit ist aber nicht "grob fahrlässig". (Oberlandesgericht Hamm, 20 U 160/00)

(Oberlandesgericht Hamm, 20 U 160/00)
[Quelle: Versicherungstip 13.07.2004 ]

Hausratversicherung: Kippstellung macht leistungsfrei ( 13.07.2004 )

Stellt sich nach einem Wohnungseinbruch heraus, dass die Wohnungstüre nur zu-
gezogen wurde und sich zudem ein Fenster in Kippstellung befand, was den Einbruch erst ermöglichte bzw. erheblich erleichterte, so muss die Hausratversicherung den Schaden nicht ersetzen. (Landgericht Aachen, 10 O 316/99)

(Landgericht Aachen, 10 O 316/99)
[Quelle: Versicherungstip 13.07.2004 ]

Hausratversicherung: "Kipp" während des Urlaubs ist sträflich leichtsinnig ( 13.07.2004 )

Wer während seines Urlaubs Fenster in Kippstellung lässt (auch wenn dies geschieht, um "muffigen Geruch" in der Wohnung zu verhindern), der handelt grob fahrlässig und hat bei einem Diebstahl keinen Anspruch auf Ersatz aus seiner Hausratversicherung. (Oberlandesgericht Frankfurt/Main, 7 U 64/96)

(Oberlandesgericht Frankfurt/Main, 7 U 64/96)
[Quelle: Versicherungstip 13.07.2004 ]

Hausratversicherung: 3 Wochen "auf Kipp" kostet den Schutz ( 13.07.2004 )

Lässt ein Mieter während seines dreiwöchigen Urlaubs ein Kellerfenster "auf Kipp" stehen und dringen durch dieses Fester Diebe ins Haus ein, so muss die Hausratversicherung für die gestohlenen Gegenstände wegen grober Fahrlässigkeit keinen Ersatz leisten. (Saarländisches Oberlandesgericht, 5 U 670/02)

(Saarländisches Oberlandesgericht, 5 U 670/02)
[Quelle: Versicherungstip 13.07.2004 ]

Hausratversicherung: Keine Erstattung bei fiktiven Hotelrechnungen ( 29.06.2004 )

Fiktive Hotelkosten muß der Hausratversicherer nicht erstatten. Zwar übernahm die Versicherung den Wasserschaden des Wohnungsbesitzers, da er aber während der Renovierung, für die er die Wohnung verlassen musste, bei Bekannten Unterschlupf gefunden hatte, fielen ansonsten erstattungsfähige Hotelkosten nicht an. (Amtsgericht Trier, Az: 32 C 489/02)

(Amtsgericht Trier, Az: 32 C 489/02)
[Quelle: Versicherungstip 29.06.2004 ]

Vollkasko-Versicherung: Versicherung hat die Beweispflicht ( 22.06.2004 )

Ein Versicherer unterstellte dem Versicherten, daß er die gemeldeten Schäden an seinem Wohnwagen selbst verursacht habe, um an die Versicherungssumme zu gelangen. Die Zahlungsverweigerung akzeptierte der Kunde nicht. Das Oberlandesgericht Koblenz (Az: 10 U 38/03) urteilte, der Versicherer müsse die Behauptung beweisen. Er könne nicht die Beweispflicht umkehren und sie auf den Versicherten abwälzen, wenn das äußere Bild für ein Fremdverschulden spricht.

Oberlandesgericht Koblenz (Az: 10 U 38/03)
[Quelle: Versicherungstip 22.06.2004 ]

Verkehrssicherungspflicht ( 01.06.2004 )

Bei einem Sturm fiel ein gesunder Ast eines auf dem Nachbargrundstück stehenden Baumes herab und beschädigte ein Fahrzeug. Dennoch müsse der Nachbar keinen Schadenersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht leisten. Anders stelle sich der Sachverhalt dar, wenn der Geschädigte nachweisen könne, dass der gesunde von morschen Ästen, die längst hätten entfernt werden müssen, mitgerissen wurde. (Amtsgericht Wipperfürth Az: 9 C 28/03)

(Amtsgericht Wipperfürth Az: 9 C 28/03)
[Quelle: Versicherungstip 01.06.2004 ]

Gesetzliche Unfallversicherung ( 01.06.2004 )

Ein Kind verbrachte das Wochenende beim Vater, die geschiedene Mutter wollte es anschließend abholen, um es auf dem weiteren Weg zur Schule mitzunehmen. Dabei verunglückte sie tödlich. Das Bundessozialgericht bestätigte einen Anspruch auf Waisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, weil die Mutter mit ihrem Kind eine Fahrgemeinschaft bilden wollte. Die Fahrgemeinschaft sei, wie sonst bei Arbeitskollegen, in den für Schüler (wie Arbeitnehmer) kostenlosen Schutz einbezogen. (Az: B 2 U 32/02R)

Bundessozialgericht (Az: B 2 U 32/02R)
[Quelle: Versicherungstip 01.06.2004 ]

Krankenhausrecht: Bei Irreführung des Patienten Wahlleistungsrechnung nichtig ( 25.05.2004 )

Ein Krankenhaus informierte einen Patienten, der Wahlleistungen in Anspruch nehmen wollte, korrekt darüber, daß er mit 'nicht unerheblichen finanziellen Belastungen' rechnen müsse. In einem Berechnungsbeispiel war lediglich eine Beratung mit 4,66 EUR aufgeführt. Als der Patient eine Rechnung über 10.000 EUR erhielt, focht er die Vereinbarung an. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (Az: 11 U 73/03) urteilte zugunsten des Patienten. Die Vereinbarung sei unwirksam, da der Patient über deren Inhalt irregeführt worden sei.

Brandenburgische Oberlandesgericht (Az: 11 U 73/03)
[Quelle: Versicherungstip 25.05.2004 ]

Vorvertragliche Anzeigepflicht: Alle Krankheiten müssen angegeben werden ( 25.05.2004 )

Eine Frau verschwieg bei Abschluß einer privaten Zusatzkrankenversicherung, mit der sie eine Chefarztbehandlung und Einzelzimmer sicherstellen wollte, daß sie an chronischen Kopfschmerzen und Bulemie (Eß-Brech-Sucht) leidet. Als die Frau infolge eines anderen Leidens einen Krankenhausaufenthalt hatte, verweigerte die Versicherung die Übernahme der Kosten, denn alle gesundheitlichen Beschwerden hätten angegeben werden müssen. Das Saarländische Oberlandesgericht (Az: 5 U 25/03-1) urteilte, daß die Versicherung leistungsfrei sei.

Saarländische Oberlandesgericht (Az: 5 U 25/03-1)
[Quelle: Versicherungstip 25.05.2004 ]

Gesetzliche Unfallversicherung: Plötzliche Einwirkung von außen ist notwendig ( 25.05.2004 )

Ein Maler gab an, sich beim Tragen einer Leiter verhoben zu haben. Das Malheur sei ihm passiert, indem er über einen Farbeimer gestolpert sei, dabei trug er einen Bandscheibenvorfall davon. Das Sozialgericht Dortmund (Az: S 23 U 38/02) sprach ihm aber keine Entschädigung zu, weil es an der 'erforderlichen plötzlichen Einwirkung von Außen auf den Körper' fehlte.

Sozialgericht Dortmund (Az: S 23 U 38/02)
[Quelle: Versicherungstip 25.05.2004 ]

Bausparvertrag: Widersprüchliches Vertragswerk ( 18.05.2004 )

Geht aus einem Bausparvertrag nicht eindeutig hervor, daß der Bausparer durch Sonderzahlungen und damit verbundener vorzeitiger Zuteilung des Darlehens mit vorzeitiger Ablösung eines Sofortdarlehens eine Vorfällgikeitsentschädigung zu entrichten hat, so geht die Bausparkasse leer aus. Der Bausparer muß nicht, so das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (Az: 5 U 106/03) "die erforderliche Transparenz eines in sich widersprüchlichen Vertragswerkes durch eigene gedankliche Operationen herstellen". 

Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (Az: 5 U 106/03)
[Quelle: Versicherungstip 18.05.2004 ]

Außergewöhnliche Belastung: Medizinische Notwendigkeit muß attestiert sein. ( 11.05.2004 )

Aufwendungen für eine Klimaheilbehandlung am Toten Meer können nur dann als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden, wenn die medizinische Notwendigkeit dieser Behandlung durch ein amtsärztliches Attest nachgewiesen ist, das vor Beginn der Kur ausgestellt wurde. Ersatzweise kann auch die Bescheinigung einer Versicherungsanstalt vorgelegt werden, so der Bundesfinanzhof (Az: OOO R 5/02)

Bundesfinanzhof (Az: OOO R 5/02)
[Quelle: Versicherungstip 11.05.2004 ]

Nutzungsausfall: Auch bei Krafträdern, sofern täglich genutzt ( 11.05.2004 )

Ein unschuldig in einen Unfall verwickelter Motorradfahrer wollte für 39 Tage Nutzungsausfall eine Entschädigung von 2.574 EUR erhalten. Das Argument der Gegenseite, daß diese im Regelfall nur Autofahrern zusteht, da Biker mit ihrem Gefährt meist nur ihrem Hobby frönen, zog vor dem Landgericht München I nicht. Der Zweiradfahrer konnte nachweisen, daß er sein Motorrad täglich genutzt hat und ihm kein PKW als Ausweichmöglichkeit steht.

Landgericht München I (Az: 17 S 21278/02)
[Quelle: Versicherungstip 11.05.2004 ]

Teuer ausgebremst: Bei vorsätzlicher Handlung kein Versicherungsanspruch ( 11.05.2004 )

Eine Autofahrerin wollte links abbiegen und fuhr vorsichtig in die Kreuzung ein, um den Gegenverkehr passieren zu lassen. Als sie langsam weiterfuhr, meinte ein nachfolgender Autofahrer rasant an ihr vorbeiziehen zu müssen und sie auszubremsen. Die Frau fuhr auf, obwohl sie scharf bremste. Vor dem Landgericht München I (Az: 19 S 19940/03) hatte der ungeduldige Fahrer schlechte Karten. Obwohl die Frau aufgefahren war, traf sie keine Schuld. Auch die Kfz-Haftpflicht des Mannes musste für den Schaden am Auto der Frau nicht aufkommen.: Vielmehr durfte der Autofahrer, da er vorsätzlich gehandelt hatte, den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

Landgericht München I (Az: 19 S 19940/03)
[Quelle: Versicherungstip 11.05.2004 ]

Krankengeld: Inkrafttreten der Altersteilzeitvereinbarung ist Grundlage ( 04.05.2004 )

Ältere Arbeitnehmer (hier ein 57-jähriger Mann), die in Altersteilzeit arbeiten und während dieser Zeit schwer erkranken (hier: an einem Herzinfarkt), müssen die Krankengeldberechnung ihrer Krankenkasse nach dem geringeren Verdienst hinnehmen. Entscheidend ist, daß die Arbeitsunfähigkeit nach Inkrafttreten der Altersteilzeitvereinbarung eingetreten ist, welche dann 'den rechlichen Rahmen der Berechnung bildet'.
[Quelle: Versicherungstip 04.05.2004 ]

Schadenersatz: Kinder bis 7 Jahre sind auch haftbar zu machen ( 04.05.2004 )

Ein siebenjähriger Junge fuhr mit seinem Fahrrad gegen ein parkendes Auto, weil er auf einer abschüssigen Strasse die Füße nicht auf den Pedalen hatte und daher nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte. Das Amtsgericht Sinsheim urteilte (AZ: 4 C 196/03), daß er, obwohl er an sich aufgrund seines Alters nicht haften muß, den Schaden zu ersetzen habe, da von dem parkenden PKW keine Betriebsgefahr ausging.

Amtsgericht Sinsheim urteilte (AZ: 4 C 196/03)
[Quelle: Versicherungstip 04.05.2004 ]

KFZ-Haftpflichtversicherung: Mietwagen nach Schaden ( 27.04.2004 )

Ein Autofahrer, der unverschuldet in einen Autounfall verwickelt war, nahm sich für die Zeit, in der sein Auto in der Werkstatt stand, einen Mietwagen. Die Kosten wollte die gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht in voller Höhe übernehmen. Das Landgericht Bayreuth (Az: 13 S 51/03) urteilte dagegen, daß die Rechnung nur dann gekürzt werden dürfe, wenn zwischen dem gewählten Mietwagenpreis und dem nächst günstigeren eine Differenz von 10 % liegt. Der Autofahrer muß zuvor keine Marktforschung betrieben haben. Auch allein das Alter des unfall-beschädigten Fahrzeugs rechtfertigt es nicht, daß der Unfallgeschädigte einen Mietwagen aus einer herabgestuften Gruppe benutzen muß. Zudem kann er auch den Beitrag für eine Kurzvollkaskoversicherung ersetzt verlangen, wenn sein Wagen ebenfalls vollkaskoversichert war.

Landgericht Bayreuth (Az: 13 S 51/03)
[Quelle: Versicherungstip 27.04.2004 ]

Gesetzliche Unfallversicherung: Keine Leistung bei 'kurzfristiger Dienstwohnung ( 13.04.2004 )

Ein angestellter Dachdecker sollte in einer fremden Stadt einen Auftrag erledigen und erhielt von seinem Arbeitgeber für die Dauer der Tätigkeit kostenlos eine Wohnung angeboten. Der Arbeiter bezog diese für die Arbeitswochen, mußte sich aber verpflichten, sie gesäubert zurückzugeben. Als er nach Beendigung des Autrags an einem Samstag auf dem Weg zur Wohnung war, um diese zu reingigen, verunglückte er mit dem Auto. Die gesetzliche Unfallversicherung verweigerte eine
Leistungszahlung. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfals (Az: L 2 U 338/02) urteilte, es handele sich nicht um eine 'echte Dienstwohnung' und bestätigte die Leistungsverweigerung.

Landessozialgericht Rheinland-Pfals (Az: L 2 U 338/02)
[Quelle: Versicherungstip 13.04.2004 ]

Vollkasko-Versicherung: Bei falschem Verhalten keine Zahlung der Versicherung ( 23.03.2004 )

Weil er 'grob fehlerhaft und verantwortungslos' gehandelt habe, urteilten die Richter des Landgericht Coburg (Az: 21 O 705/03) zu Ungunsten eines Autofahrers. Dem war nach einem kurzen Bremsvorgang eine Musikkassettenhülle aus der Ablage heraus in den Fußraum gerutscht. Da er fürchtete, daß diese seine Pedale blockieren könne, bückte er sich, um sie herauszuholen. Dabei verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug, rammte ein Strassenschild und zwei parkende Autos. Für das Gesamtergebnis von 5.400 EUR Schaden mußte die Vollkaskoversicherung nicht aufkommen.

Landgericht Coburg (Az: 21 O 705/03)
[Quelle: Versicherungstip 23.03.2004 ]

Abgefahrene Reifen: Kein Vollkaskoschutz ( 24.02.2004 )

Ein Autofahrer musste die Erfahrung machen, daß er trotz Vollkasko-Versicherung nicht gegen jeglichen Schaden abgesichert ist. Auf regennasser Fahrbahn hatte er sein Gefährt zu Schrott gefahren, zum Verhängnis wurden ihm die abgefahrenen Reifen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az: 7 U 77/02) urteilte, daß der Versicherer nicht leisten müsse.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az: 7 U 77/02)
[Quelle: Versicherungstip 24.02.2004 ]

Reiserücktrittskosten-Versicherung: Künstliches oder natürliches Hüftgelenk ( 24.02.2004 )

Lebt eine Frau seit drei Jahren ohne Probleme mit einer künstlichen Hüfte, so muß ihre Reiserücktrittskosten-Versicherung den vertraglich vereinbarten Teil der Reisekosten im Fall einer 'unerwartet schweren Erkrankung' übernehmen, wenn 14 Tage vor geplantem Reiseantritt das Hüftgelenk aus der Pfanne springt. Rechtlich macht es aus Sicht des Amtgericht Münchens (Az: 213 C 36694/03) keinen Unterschied, ob die Erkrankung an einem natürlichen oder an einem künstlichen Gelenk auftritt.

Amtgericht Münchens (Az: 213 C 36694/03)
[Quelle: Versicherungstip 24.02.2004 ]

Bankrecht: Überweisungsauftrag per Fax ( 17.02.2004 )

Eine Bank führte einen per Fax eingegangenen Überweisungsauftrag aus, ohne die Rechtmäßigkeit des Auftrags und die Identität des Autraggebers zu prüfen. Nachdem sich herausstellte, daß das Fax gefälscht war, wollte die Bank dennoch nicht haften. Das Oberlandesgericht München (Az: 21 U 5943/01) urteilte, daß die Bank für den Schaden einzutreten habe.

Oberlandesgericht München (Az: 21 U 5943/01)
[Quelle: Versicherungstip 17.02.2004 ]

Erwerbsunfähigkeitsrente: Pachtzinsen stellen kein Arbeitseinkommen dar ( 14.01.2004 )

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) versagte einem erwerbsunfähigen Landwirt die Erwerbsunfähigkeitsrente, weil er seinen Betrieb an seinen Sohn verpachtet hatte und ca. 1.500 EUR Pachtzins jährlich einstrich. Das Landessozialgericht NRW (Az: L 8 RJ 156/02) untersagte dieses Vorgehen. Die erzielten Pachtzinsen stellen kein 'Arbeitseinkommen' dar, welches an der Hinzuverdienstgrenze zu messen wäre. Mithin könne letztere auch nicht überschritten werden, so daß die LVA die Erwerbsunfähigkeitsrente zu zahlen habe.

Landessozialgericht NRW (Az: L 8 RJ 156/02)
[Quelle: Versicherungstip 14.01.2004 ]

Auge und Ohr: Vermittler ist 'Auge und Ohr' der Versicherung ( 13.01.2004 )

Eine Krankenschwester verschwieg beim Abschluß der Berufsunfähigkeits-versicherung ihren Heuschnupfen, Der Ausschließlichkeitsvermittler wußte um die objektiv unrichtige Angabe zur Vorerkrankung, nahm die Falschaussage dennoch in das Antragsformular auf. Als die Frau wegen einer Desinfektionsmittel-Allergie berufsunfähig wurde, wollte die Versicherung die Leistung verweigern. Dem gebot das Saarländische Oberlandesgericht (Az: 5 U 50/02-1) Einhalt, da der Vermittler 'Auge und Ohr' der Versicherung ist.

Oberlandesgericht (Az: 5 U 50/02-1)
[Quelle: Versicherungstip 13.01.2004 ]

Tierhalterhaftung: Mithaftung des Geschädigten ( 13.01.2004 )

Ohne Tierhalterhaftpflicht kann so mancher Tierbesitzer eigentlich nicht ruhig schlafen. Allerdings haftet im Schadenfall auch schon mal der Geschädigte mit, wie ein Urteil des OLG Koblenz (Az: 5 U 27/03) zeigt. Da war ein Jogger über einen freilaufenden Dackel gestürzt und hatte sich dabei verletzt. Zwar sprachen die Koblenzer Richter dem Tierhalter eine Haftung eine Haftung von 70% zu, doch auch der Verletzte kam nicht ungeschoren davon. Der habe sich nämlich darauf eistellen müssen, eventuell auf einen unberechenbaren Vierbeiner zu treffen, da er diesen schon einige Zeit vorher wahrgenommen hatte.

OLG Koblenz (Az: 5 U 27/03)
[Quelle: Versicherungstip 13.01.2004 ]

Kasko-Versicherung: Nach Schlüsseldiebstahl Schließanlage auswechseln ( 06.01.2004 )

Vor dem Oberlandesgericht Bamberg (az: 1 U 100/03) zog eine Frau 'den Kürzeren', weil sie nach dem Diebstahl der Autoschlüssel für ihr Cabrio weder die Autoschlösser noch den Schließanlagencode gewechselt hatte. Das Fahrzeug wurde mehrere Wochen nach dem Schlüsseldiebstahl entwendet, die Kasko-Versicherung wollte und mußte für den Schaden nicht aufkommen.

Oberlandesgericht Bamberg (az: 1 U 100/03)
[Quelle: Versicherungstip 06.01.2004 ]