Die Beitragssätze in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) gliedern sich ab dem 01.01.2005 wie folgt:

 

effektiver

Beitragssatz

gültig für das Jahr 2005:

0,85%

Arbeitnehmer vor dem vollendeten 23. Lebensjahr, sowie alle, die ab 23 Jahre alt sind und Kinder haben oder hatten. 2)

1,10%

Den hälftigen regulären Beitragssatz zuzüglich des Kinderlosen-Malus von 0,25% zahlen ab 2005 alle kinderlosen Arbeitnehmer ab dem 23. Geburtstag.

1,70%

Den vollen regulären Beitragssatz zur Pflegeversicherung zahlen Rentner und Selbständige mit Kindern. 1) 2)

1,95%

Den vollen regulären Beitragssatz zuzüglich des Kinderlosen-Malus zahlen alle kinderlosen Rentner und Selbständige, die mindestens 23 Jahre alt sind, oder ab dem 01.01.1940 geboren wurden. 1)

 

Sonderregelung für Arbeitnehmer in Sachsen

1,35%

Arbeitnehmer unter 23 Jahren, sowie alle, die ab 23 Jahre alt sind und Kinder haben oder hatten.

1,60%

Den anteiligen regulären Beitragssatz zuzüglich des Kinderlosen-Malus von 0,25% zahlen ab 2005 alle kinderlosen Arbeitnehmer ab dem 23. Geburtstag.

1) seit 01.04.2004 Wegfall des Zuschusses durch die Gesetzliche Rentenversicherung

2) Befreiung vom Zusatzbeitrag für vor dem 01.01.1940 geborene

 

Die Mehrbelastung der Kinderlosen kann aufgrund des Zusatzbeitrags von 0,25% einen  Betrag von bis zu 8,82 € monatlich, beziehungsweise 105,84 € jährlich ausmachen.

 

 

Experten gehen bereits in diesem Jahr von einem Beitragsdefizit von 920 Mio. € in der SPV aus. Für 2005 wird bereits ein Defizit von 1 Mrd. € prognostiziert.

 

Das Abschmelzen der ohnehin knappen Reserven in der SPV (1,8 Mrd. € in 2004) wird sich demnach durch den „Kinderlosen-Zuschlag“ nicht verhindern lassen.

 

Bereits seit 1999 werden die angesammelten Rücklagen der SPV zum Ausgleich eines jährlich wachsenden Defizits herangezogen.

 

Nach aktuellen Hochrechnungen wird die gesetzlich vorgeschriebene Reserve

(2,4 Mrd. €) der SPV in 2006 nicht mehr erreicht werden.

 

Dem gegenüber steht die Private Pflegepflichtversicherung (PPV), wo bereits Alterungsrückstellungen in Höhe von 12,6 Mrd. € (Stand Dezember 2003) gebildet wurden.