Auf einen Blick - Neue Zuzahlungen ab 2004
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Was sich ändert: |
Wie es sich ändert: |
Ausnahmen/ Anmerkungen: |
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beim Arztbesuch |
Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal beim Arzt,
Zahnarzt und Psychotherapeuten. |
Vorsorge: Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und
Früherkennungstermine und Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr
ausgenommen. |
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bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und
Verbandmitteln |
Zuzahlung von 10 Prozent des Preises, jedoch mindestens
5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. In jedem Fall nicht mehr als
die Kosten des Mittels. |
Beispiele:
Ein Medikament kostet 10 Euro. Die Zuzahlung beträgt den Mindestanteil von
5 Euro. Ein
Medikament kostet 75 Euro. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent vom Preis,
also 7,50 Euro. Ein
Medikament kostet 120 Euro. Die Zuzahlung ist auf den Maximalanteil von 10
Euro begrenzt. |
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bei Heilmitteln und häuslicher
Krankenpflege |
Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten des Mittels
zuzüglich 10 Euro je Verordnung (bei häuslicher Krankenpflege auf 28 Tage
pro Kalenderjahr begrenzt). |
Beispiel: Wenn z.B. auf einem Rezept sechs Massagen
verordnet werden, beträgt die Zuzahlung 10 Euro für diese Verordnung und
zusätzlich 10 Prozent der Kosten pro Massage. |
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bei Hilfsmitteln |
Zuzahlung von 10 Prozent für jedes Hilfsmittel (z.B.
Hörgerät, Rollstuhl), jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. In
jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels. |
Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind
(z.B. Ernährungssonden, Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10 Prozent
je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 Euro pro Monat. |
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im Krankenhaus |
Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. |
Begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. |
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bei der medizinischen Rehabilitation für Mütter und
Väter |
Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. |
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bei einer Soziotherapie, bei Inanspruchnahme
einer Haushaltshilfe |
Zuzahlung von 10 Prozent der kalendertäglichen Kosten,
jedoch höchstens 10 Euro und mindestens 5 Euro. |
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