Auf einen Blick - Neue Zuzahlungen ab 2004

Was sich ändert:

Wie es sich ändert:

Ausnahmen/ Anmerkungen:

beim Arztbesuch

Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal beim Arzt, Zahnarzt und Psychotherapeuten.

Vorsorge: Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine und Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen.

bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Verbandmitteln

Zuzahlung von 10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels.

Beispiele: Ein Medikament kostet 10 Euro. Die Zuzahlung beträgt den Mindestanteil von 5 Euro.

Ein Medikament kostet 75 Euro. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent vom Preis, also 7,50 Euro.

Ein Medikament kostet 120 Euro. Die Zuzahlung ist auf den Maximalanteil von 10 Euro begrenzt.

bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege

Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung (bei häuslicher Krankenpflege auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt).

Beispiel: Wenn z.B. auf einem Rezept sechs Massagen verordnet werden, beträgt die Zuzahlung 10 Euro für diese Verordnung und zusätzlich 10 Prozent der Kosten pro Massage.

bei Hilfsmitteln

Zuzahlung von 10 Prozent für jedes Hilfsmittel (z.B. Hörgerät, Rollstuhl), jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels.

Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.B. Ernährungssonden, Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10 Prozent je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 Euro pro Monat.

im Krankenhaus

Zuzahlung von 10 Euro pro Tag.

Begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.

bei der medizinischen Rehabilitation für Mütter und Väter

Zuzahlung von 10 Euro pro Tag.

 

bei einer Soziotherapie, bei Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe

Zuzahlung von 10 Prozent der kalendertäglichen Kosten, jedoch höchstens 10 Euro und mindestens 5 Euro.