Auf
einen Blick - Änderungen der Leistungen
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Was sich ändert: |
Wie es sich ändert: |
Ausnahmen/ Anmerkungen: |
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Arzneimittel |
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie
Medikamente, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung
dienen (z.B. Viagra), werden von den Gesetzlichen Krankenkassen
grundsätzlich nicht mehr erstattet. |
Ausnahmen: Verordnungen für
Kinder bis zum 12. Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen
und bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, wenn solche
Arzneimittel zum Therapiestandard gehören. |
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Sehhilfen/Brillen |
Grundsätzlich werden sich
die Krankenkassen daran nicht mehr beteiligen. |
Ausnahme: Ein Leistungsanspruch besteht auch weiterhin
für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für
schwer sehbeeinträchtigte Menschen. |
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Zahnersatz |
Bis Ende 2004 gilt der Versicherungsschutz in der
jetzigen Form. Ab 2005 wird der Zahnersatz als obligatorische
Satzungsleistung von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Das
bedeutet: die Versicherten zahlen für die Absicherung des Zahnersatzes
einen eigenen monatlichen Beitrag, der automatisch zusammen mit dem
Krankenversicherungsbeitrag abgeführt wird. Die Versicherten können
wählen, ob sie diese Leistung gesetzlich oder privat absichern. |
Am Umfang und an der Qualität der Versorgung wird sich
gegenüber heute nichts ändern. In der gesetzlichen Krankenversicherung
wird der monatliche Beitrag für den Zahnersatz voraussichtlich unter 10
Euro liegen, mitversicherte Familienangehörige zahlen keinen eigenen
Beitrag. Es werden "befundbezogene Festzuschüsse" eingeführt. Das
bedeutet: Maßgeblich für die Höhe des Zuschusses ist nicht mehr die
medizinisch notwendige Versorgung im Einzelfall, sondern diejenige, die in
der Mehrzahl der Fälle angewandt wird. |
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Mutterschaftsgeld, |
Werden zukünftig über Steuern finanziert. Für den
Versicherten ändert sich nichts, da diese Leistungen auch weiterhin über
die Krankenkasse abgerechnet werden. |
Da es sich um Leistungen handelt, die im
gesamtgesellschaftlichen Interesse sind, werden diese künftig aus
Steuermitteln finanziert. Zu diesem Zweck wird die Tabaksteuer in drei
Stufen bis 2005 um insgesamt 1 Euro pro Packung erhöht. |
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Fahrkosten |
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden
grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. |
Ausnahme: Wenn es zwingende medizinische Gründe gibt,
kann die Krankenkasse in besonderen Fällen eine Genehmigung erteilen und
die Fahrkosten übernehmen. Die genehmigungsfähigen, besonderen Ausnahmefälle werden künftig durch
den gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Richtlinien
festgelegt. |
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Sterbegeld |
Werden aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen
Krankenversicherung herausgenommen. |
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Sterilisation |
Sofern eine Sterilisation der persönlichen
Lebensplanung dient, muss diese Leistung künftig vom Versicherten selbst
finanziert werden. |
Ausnahme: Wenn eine Sterilisation medizinisch notwendig
ist, werden diese Kosten auch weiterhin von der Krankenkasse
übernommen. |
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Künstliche Befruchtung |
Reduzierung von vier auf drei Versuche, die von der
Krankenkasse zu jeweils 50 Prozent bezahlt werden. Altersbegrenzung für
Frauen zwischen 25 und 40 Jahren, für Männer bis 50 Jahre. |
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Krankengeld |
Ab 2006 wird von den Versicherten ein Sonderbeitrag in
Höhe von 0,5 Prozent erhoben |
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