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Alexander Buchholz
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Entlastung durch Beitragssatzsenkung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Der allgemeine Beitragssatz sinkt ab 01.07.09 von 15,5% auf 14,9%

Mit dem Gesetz reagierte die Bundesregierung auf die globale Wirtschaftskrise. Neben einer Fülle von Maßnahmen (Abwrackprämie etc.) werden auch die von der Bundesregierung festgelegten einheitlichen Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenversicherung auf 14,9 Prozent abgesenkt. Zum Ausgleich steigt der bislang vorgesehene Bundeszuschuss an die Gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2009 um 3,2 Mrd. Euro und in den Jahren 2010 und 2011 um jeweils 6,3 Mrd. Euro. Im Jahr 2012 soll der Bundeszuschuss den ursprünglich für 2016 vorgesehenen Endwert von 14 Mrd. Euro erreichen.

Der allgemeine Beitragssatz ab 01.07.2009
+ 14,9 Prozent

Der ermäßigte Beitragssatz ab 01.07.2009
+ 14,3 Prozent

Entlastet werden:
+ Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer
+ Arbeitgeber
+ Gesetzlich versicherte Rentner
+ Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Zu Ihrer Information finden Sie die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen für 2009:

+ Krankenversicherung und Pflegeversicherung
3.675,00 Euro (West) / 3.675,00 Euro (Ost)
+ Rentenversicherung (19,9%) und Arbeitslosenversicherung (2,8%)
5.400,– Euro (West) / 4.550,– Euro (Ost)


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