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Alexander Buchholz
Versicherungsmakler
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Sozialversicherungsfreiheit bei Direktversicherungen aus der Entgeldumwandlung

Laut Kabinettsbeschluss vom heutigen Tag 08.08.2007 sollen alle Beiträge (bis max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) für die Gehaltsumwandlung von Bruttolohn (Direktversicherung aus Entgeldumwandlungen) auch über den 31.12.2008 hinaus unbefristet sozialversicherungsfrei bleiben.

Diese Regelung galt ohnehin bereits für Direktversicherungen als freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers (arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung) bzw. war von der ursprünglich geplanten und im Bundestag verabschiedeten Einschränkung nicht betroffen.

Somit hat die Direktversicherung aus der Entgeldumwandlung (Gehaltsumwandlung) für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer wieder eine erhöhte Attraktivität.

  • Für wen es sich rechnet
  • wie hoch die Sozialabgabe- als auch Steuerersparnis ist
  • welches Produkt und welcher Anbieter sich am besten empfiehlt
    erstellen wir Ihnen gerne.

Die Direktversicherung ist die unkomplizierteste und flexibelste betriebliche Altersversorgung. Sie finanziert sich aus dem Bruttogehalt (somit wird also die eigentlich abgeführte Lohn- und Einkommenssteuer, als auch ggfs. Kirchensteuer, sowie die Sozialabgabeersparnis im Rahmen Ihres Vertrages verzinst und als Kapital angesammelt) Erst in der Verrentungsphase entsteht eine Steuerlast bzw. eine Einkommensteuerpflicht der monatliche Rente.

Anmerkung: Die Einkommensteuerpflicht der Renten aus Direktversicherungen bzw. der betrieblichen Altersversorgung als einen Vorteil als "Das Beste" zu bezeichnen, wie es die Versicherer in Ihren Werbungen immer wieder tun (so z.B. die aktuelle Werbung der Cosmos) können wir natürlich nicht teilen. Die Steuer- und Sozialabgabelast für gesetzlich Krankenversicherte sollte in Ihre Entscheidung als Pro und Contra unbedingt wissentlich mit einbezogen werden.

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