Ab dem 01.01.2007 wird vom Gesetzgeber der Sparerfreibetrag für Kapitalerträge, inklusive der Werbekostenpauschale, für Ledige auf EUR 801,00 und für verheiratete Paare auf EUR 1.602,00 reduziert.
Alte bzw. bereits erteilte Aufträge werden automatisch zum 01.01.2007 im entsprechenden Verhältnis der alten und neuen Sparerfreibetragshöchstgrenzen (auf 56,37% des bisherigen Betrages) angepasst.
Es muss somit kein neuer Freistellungsauftrag erteilt werden, es sein denn, der Freistellungsbetrag soll neu bzw. anders aufgeteilt werden.
Bitte beachten Sie, daß ab 01.01.2007 nur noch neue Freistellungsaufträge verwendet werden dürfen.
