Nullrunde, Riester-Flop und bald auch Steuern auf das Ruhegeld. Bei der Reform der Alterssicherung blickt kaum einer durch. Fragen und Antworten
1. Die Regierung will die Rentenerhöhung im kommenden Jahr aussetzen, außerdem sollen die Rentner künftig den vollen statt halben Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen. Sinken damit die verfügbaren Einkommen der Rentner auf jeden Fall, oder kann der Bundesrat das noch verhindern?
Fast alle kurzfristigen Sparmaßnahmen kann die Bundesregierung im Alleingang beschließen. Es gibt nur eine Ausnahme: den Plan, Neurentnern ihre erste Rente künftig am Monatsende statt am -anfang auszuzahlen. Falls die Union dieses Vorhaben stoppt, fehlen 750 Millionen Euro im Sparkonzept. Der Beitrag müsste um 0,1 Prozent steigen. Er würde dann bei 19,6 statt 19,5 Prozent des Bruttogehalts liegen.
2. Geht der Rentenversicherung demnächst das Geld aus, wenn die Bundesregierung die Rücklagen der Versicherer („Schwankungsreserve“) verringert?
Keine Rente wird später oder gar nicht gezahlt, weil die Schwankungsreserve sinkt. Die Rentenversicherung kann nicht zahlungsunfähig werden. Bei Engpässen muss der Finanzminister einspringen. Die Rentenversicherung muss das Darlehen allerdings im Folgejahr zurückzahlen.
3. Ist es also völlig gleichgültig, ob die Rentenversicherer eigene Rücklagen haben ?
Nein. Die steigende Abhängigkeit vom Finanzminister könnte auf mittlere Sicht politische Folgen haben: Der öffentliche Druck, auch künftige Rentenerhöhungen auszusetzen, könnte steigen. Noch ist nicht klar, wie schnell die Schwankungsreserve sinken kann. Dafür müssen Immobilien im Wert von etwa 1,6 Milliarden Euro verkauft werden – und Experten bezweifeln, dass dies auf die Schnelle ohne Preiseinbußen gelingen kann.
4. Die Rentner sind von vielen Kürzungen gleichzeitig betroffen: Zur Nullrunde und zu den höheren Pflegebeiträgen kommen Einschnitte durch die Gesundheitsreform. So müssen auch auf Betriebsrenten künftig Sozialabgaben gezahlt werden. Sind die Beitragszahler von heute im Alter tatsächlich schlechter dran als heutige Rentner?
Das lässt sich am besten beurteilen, wenn man die Renditen der gesetzlichen Rentenversicherung für verschiedene Alters- und Bevökerungsgruppen vergleicht. Dabei zeigt sich: Ein Durchschnittsverdiener, der nach 45 Beitragsjahren am 1. Januar des Jahres 2002 in Rente ging, konnte noch eine Rendite von 4,11 Prozent einstreichen, machte also noch ein relativ gutes Geschäft. Bei den Neurentnern des Jahres 2010 liegt die Rendite bei 3,25 Prozent. Im Jahr 2020 schrumpft sie auf 2,66, im Jahr 2030 auf 2,42 Prozent – so die Zahlen der Rentenversicherer. Über die einzelnen Berechnungen lässt sich zwar streiten, über den Trend sinkender Renditen sind sich jedoch die Experten einig. Die Alten bekommen also für jeden eingezahlten Euro einen höheren Gegenwert. Diese Berechnungen berücksichtigen allerdings nicht, dass sich die Wirtschaft unterschiedlich entwickeln kann. Wenn die Arbeitslosigkeit sinkt und die Wirtschaft wächst, profitiert davon auch die Rentenkasse, weil mehr Mensc hen einzahlen. Das käme den Rentnern von morgen zugute.
5. Wäre es sinnvoll, private Altersvorsorge zur Pflicht zu machen („Obligatorium“), um die sinkende gesetzliche Rente auszugleichen?
Die Fachleute sind sich darüber nicht einig. Schließlich bedeutet so eine Pflicht, dass viele Menschen ihr Geld nicht so ausgeben dürfen, wie sie gern wollen. Das werden die Gutverdienenden nicht einsehen, die möglicherweise Erbschaften zu erwarten haben oder Immobilien besitzen und deshalb mit einer rückläufigen Rente relativ gut zurechtkommen. Geringverdienern wiederum wird es ohne staatliche Hilfen schwer fallen, diese Pflicht zu erfüllen – und man kann darüber streiten, ob der Staat sie zwingen soll, auf den Urlaub oder das neue Auto zu verzichten, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Es spricht einiges dafür, nur eine Mindestabsicherung vorzuschreiben. Der Staat kann erwarten, dass Erwerbstätige so vorsorgen, dass sie im Alter der Gemeinschaft nicht als Sozialfälle zur Last fallen. Der Rest sollte dem Einzelnen überlassen bleiben.
6. Könnte stattdessen die betriebliche Altersvorsorge ein größere Rolle spielen? In den Niederlanden oder der Schweiz ist das heute schon so.
Viele Politiker und Rentenexperten fordern das. Bereits jetzt nützt die staatliche Förderung durch die Riester-Reform deshalb vor allem den Betriebsrenten-Berechtigten. Die betriebliche Altersvorsorge hat allerdings einen großen Nachteil: Sie nützt zwangsläufig denen, die Jobs haben – insbesondere Mitarbeitern von großen Unternehmen, die meistens attraktive Betriebsrenten anbieten. Gerade diese Zielgruppe ist ohnehin nicht so stark von Altersarmut bedroht. Deshalb sind Betriebsrenten ein gutes Instrument, um den Lebensstandard von breiten Mittelschichten abzusichern. Sie helfen wenig gegen die drohende Altersarmut von Langzeitarbeitslosen, Alleinerziehenden und schlecht bezahlten Selbstständigen.
7. Ist es nicht ziemlich unsozial, die Rentner nach all den anderen Kürzungen jetzt auch noch mit einer neuen Steuer zu belasten?
Viele Rentner werden davon gar nichts merken, weil ihre Einkommen unter dem steuerfreien Existenzminimum liegen. Steuern zahlen müssen mittelfristig diejenigen, die hohe Renten bekommen, und diejenigen, die zusätzliche Kapitalerträge beziehen – zum Beispiel aus Vermietungen. Im Gegenzug werden allerdings die Beiträge zur Rentenversicherung zunehmend von der Besteuerung ausgenommen. Dieser Prozess wird sich über viele Jahre hinziehen, erst im Jahr 2025 wird die Umstellung nach den Plänen des Finanzministeriums abgeschlossen sein. Die Rentensteuern sollen erstmals 2005 erhoben werden. Experten schätzen, dass von den 19,5 Millionen deutschen Rentnern zunächst nur etwa 1,5 Millionen Steuern abführen müssen.
8. Wäre es nicht viel gerechter, auch Beamte und Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu lassen?
Die Beamtenversorgung muss reformiert werden, weil die öffentlichen Haushalte die künftigen Pensionslasten kaum tragen können. Das sollte die Regierung unabhängig von der Rentenreform in Angriff nehmen. Der Rentenversicherung würde es wenig nützen, wenn sie zusätzliche Beitragszahler bekäme, die in den demografisch schwierigen Jahren von 2020 an Ansprüche geltend machen. Deshalb wehren sich die Rentenversicherungen gegen solche Pläne.
9. Ungerecht ist doch auch, dass die Beitragsbemessungsgrenze dafür sorgt, dass Spitzenverdiener relativ gut wegkommen. In der Schweiz müssen auch Reiche einen proportionalen Anteil ihres Einkommens einzahlen, obwohl sie damit nur einen kleinen Rentenanspruch erwerben. Wäre so ein System auf Deutschland übertragbar?
Hierzulande gilt bei der Rente das Prinzip von Leistung und Gegenleistung: Wer viel einzahlt, bekommt auch viel heraus. Dieses so genannte Äquivalenzprinzip ist verfassungsrechtlich geschützt. Solange es gilt, würde jeder Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze später auch zusätzliche Ansprüche auslösen. Deshalb wäre es eigentlich sinnvoll, die Beitragsbemessungsgrenze nicht anzuheben, sondern zu senken. Das würde die Rentenversicherung in den demografisch schwierigen Jahren entlasten.
10. Verfassungen kann man ändern. Was spricht dagegen, das Äquivalenzprinzip abzuschaffen?
In Deutschland würden zwei Umverteilungssysteme nebeneinander bestehen: das Steuersystem und das Rentensystem. Das ist nicht besonders effizient. Die Politik sollte Instrumente wie die Einkommen- oder auch die Erbschaftsteuer dafür nutzen, hohe Einkünfte zu belasten – dafür gibt es hierzulande vergleichsweise große Akzeptanz, außerdem werden dabei unterschiedlichste Bevölkerungsgruppen herangezogen, nicht nur die Versicherten des Rentensystems. In der Schweiz hat das Steuersystem keine so große Umverteilungswirkung. Das wird durch die Rentenkasse ausgeglichen.
11. Auch in Deutschland gibt es seit der Riester-Reform die so genannte Grundsicherung. Ist damit nicht bereits ein gutes Instrument gegen Altersarmut eingeführt worden?
Durch die Grundsicherung hat sich nicht viel geändert, denn ihre Höhe entspricht der Sozialhilfe – und die konnten bedürftige Alte schon immer beziehen. Neu ist nur, dass bei alten Menschen, die ausschließlich von Sozialhilfe leben oder ergänzend zur Rente Hilfen beziehen, die Ämter das ausgezahlte Geld nicht mehr von Angehörigen zurückfordern dürfen. Bei Sozialhilfeempfängern ist das grundsätzlich möglich. Mit der Grundsicherung wollte der Gesetzgeber verhindern, dass alte Menschen nur deswegen nicht zum Sozialamt gehen, weil sie sich schämen.
12. Wäre es nicht gerechter, wenn Eltern weniger in die Renten- und Pflegeversicherung einzahlen müssten? Wer Kinder großzieht, sorgt schließlich dafür, dass es in Zukunft genug Beitragszahler gibt.
Das Bundesverfassungsgericht vertritt diese Meinung. Es hat deshalb vorgeschrieben, bei der Pflegeversicherung zwischen Eltern und Kinderlosen zu unterscheiden. Das will Sozialministerin Ulla Schmidt jetzt in ihrem Gesetzentwurf umsetzen, deshalb ist ein höherer Pflegebeitrag für Kinderlose geplant. Gegen einen Beitragsrabatt für Eltern spricht vor allem ein Argument: Unterstützung für Familien ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Deshalb sollten sich auch Beamte, Selbstständige und diejenigen, die von ihrem Vermögen leben, beteiligen müssen. Diese Zielgruppen erreicht man aber nicht durch höhere Rentenbeiträge. Deshalb ist es besser, Leistungen für Familien durch das Steuersystem zu finanzieren.
13. Können die Leistungen für Familien bei der Rente nicht dennoch ausgeweitet werden?
Im Prinzip ja. Schon heute wird die Erziehung von Kindern bei der Rente berücksichtigt. Eine Ausweitung ist möglich. Allerdings muss man sich fragen, ob es nicht besser wäre, den Eltern zu helfen, solange sie Kinder erziehen. Bisher wird für Geburten vor 1992 das erste Lebensjahr des Kindes als Erziehungszeit gutgeschrieben, für Geburten nach 1992 die ersten drei Jahre des Kindes – unabhängig davon, ob die Eltern berufstätig sind. Die Erziehungszeiten werden so angerechnet, als hätte die Mutter oder der Vater das Durchschnittsgehalt aller Versicherten erzielt und dafür Beiträge eingezahlt. Das Ganze rechnet sich also besonders für Eltern mit kleinen Einkommen. Wer berufstätig ist und kleine Kinder betreut, bekommt doppelte Anwartschaften.
14. Studienjahre sollen bei der Rente nicht mehr angerechnet werden wie bisher. Dennoch heißt es, die Hochschulausbildung werde weiter als „Anrechnungszeit“ berücksichtigt. Was heißt das?
Anrechnungszeiten sind für diejenigen wichtig, die nicht genug Beitragsjahre für einen Rentenanspruch zusammenbekommen. Grundsätzlich können Altersrenten an jeden ausgezahlt werden, der fünf Jahre eingezahlt hat. Für bestimmte Leistungen der Rentenversicherer sind allerdings 35 Jahre nötig, zum Beispiel bei vorgezogenem Ruhestand. Hierbei werden die Hochschuljahre auch in Zukunft mitgezählt. Für die meisten Akademiker bedeutet das neue Gesetz aber eine Verschlechterung. In Zukunft gibt es für Bildungsjahre nur einen Gegenwert, wenn Sozialbeiträge gezahlt wurden – etwa in der Lehrlingsausbildung. Die Begründung der Regierung: Es sei nicht Aufgabe der Rentenversicherung, Studium und Bildung zu fördern.
15. Regierung und Opposition streiten über die Rentenkürzungen. Gibt es dennoch Chancen für einen Konsens beider Lager?
Die großen Parteien sind sich in vielem einig. Sie werden sich vermutlich über die langfristige Reform verständigen, bei der ein so genannter Nachhaltigkeitsfaktor den Anstieg der Renten dämpfen soll. Außerdem werden Regierung und Opposition die Besteuerung der Renten wohl gemeinsam regeln – hier braucht die Bundesregierung die Zustimmung des Bundesrates. Weil das Verfassungsgericht die Besteuerung vorgeschrieben hat, wird die Union den Plan kaum blockieren. Vermutlich kommt es aber erst im nächsten Jahr zu einem Konsens. Die Verhandlungen dürften erst im Dezember beginnen, wenn die großen Parteien ihre Parteitage hinter sich haben.
Zusammengestellt von Elisabeth Niejahr (DIE ZEIT 45/2003)
