Max. Höhe des Freistellungsauftrages je Kalenderjahr
ab 01.01.2004 für Ledige: 1.421,00 EUR (vorher 1.601,00 EUR)
ab 01.01.2004 für Verheiratete: 2.842,00 EUR (vorher 3.202,00 EUR)
Hinweis für Freitstellungsaufträge, die bis 31.12.2003 erteilt wurden: In der Regel werden diese Freistellungsaufträge im Summenverhältnis entsprechend angepasst.
Eine Änderung für den noch nicht aufgebrauchten Teil ist ohnehin jederzeit möglich. Entsprechende Formulare stellt jedes Kapitalanlageinstitut (Bank, Fondsgesellschaft, Bausparkasse) zur Verfügung (häufig auch serviceorientiert als Download)
