Der Bundestag hat am 01.10.2004 durch das Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz eine Änderung der Gesundheitsreform beschlossen. Die ursprünglich im Konsens mit der Union vereinbarte Zahnersatzpauschale sei zu bürokratisch, sozial ungerecht und systemfremd, so die Bundesregierung. Es hätte sich abgezeichnet, dass bei diesem Modell und einem Versicherungsbeitrag von bis zu 10 Euro ungefähr drei Viertel des Beitrags für Verwaltungsaufwendungen verbraucht worden wären.
Bereits Anfang September 2004 hatte Bundesgesundheitsministerin Schmidt darauf hingewiesen, dass die Zahnersatzpauschale sozial ungerecht sei, weil eine Rentnerin von 500 Euro den gleichen Pauschalbetrag bezahlen solle wie beispielsweise der Abgeordnete, der 7000 Euro verdiene. Insbesondere einkommensschwächere Versicherte zahlen dadurch bei einem einkommensabhängigen Beitrag weniger als bei der ursprünglich geplanten Pauschale.
An dem mit der Union im Konsens vereinbarten Umfang des Leistungsanspruchs und dem Leistungskatalog wird nichts geändert. Lediglich die Finanzierung wird neu geregelt. Um die Lohnnebenkosten zu entlasten wird der Beitrag für den Zahnersatz in Höhe von 0,4 Beitragssatzpunkten künftig nicht mehr hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sondern von den Versicherten allein bezahlt werden.
Des Weiteren sah die Gesundheitsreform bislang einen Sonderbeitrag von 0,5 Prozentpunkten ab dem 01.01.2006 vor, den die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu zahlen haben. Hier wird es einfacher: Dieser Sonderbeitrag von 0,5 Beitragssatzpunkten wird zusammen mit dem Beitrag für Zahnersatz von 0,4 Prozentpunkten ab 01.07.2005 erhoben.
Für die Versicherten bedeutet dies zwar eine Beitragsmehrbelastung. Das Gesetz verpflichtet jedoch die gesetzlichen Krankenkassen, die durch die Neuregelung des Zahnersatzes erwarteten Einsparungen an die Versicherten zurückzugeben und für eine Senkung des allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung zu nutzen.
Der je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierte allgemeine Beitragssatz soll im nächsten Jahr spürbar reduziert werden. Schmidt unterstrich dies und betonte, sie wolle eine sozialverträgliche Lösung, die Beitragszahler und Betriebe entlastet. Die Kassen würden überdies gesetzlich verpflichtet, die durch diese Regelung erreichbaren Entlastungen unmittelbar als Beitragssenkungen weiter zu geben.
Das Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Institution: Bundesregierung
Quelle: Pressemitteilung vom 01.10.2004
